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Rechte und Pflichten Gesundheitsministerium bestätigt Festbetrag?
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 31 Jul 2010 15:39
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Nachdem ich "berechtigtes Interesse" angemeldet habe, muss meine Kasse zahlen:

Den Festbetrag, weil der Vertrag mit dem Ausschreibungsgewinner nicht zustande kommt
45%
 45%  [ 5 ]
Einen anderen Betrag, weil mein Leistungserbinger den neu aushandeln kann
18%
 18%  [ 2 ]
Nur den Betrag den Sie dem Aussreibungsgewinner zahlen würde
36%
 36%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 11

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 22:14    Titel: Gesundheitsministerium bestätigt Festbetrag? Antworten mit Zitat

Hallo Freunde,

Im Informationsblatt Nr. 27-01 geht es die "Versorgung mit Hilfsmitteln". Dies ist u.a. auch die Rechtsgrundlage für die Handhabung des §33 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches. Nun stellt sich nicht die Frage, ob man einen anderen Leistungserbringer bei "berechtigtem Interesse" wählen kann oder nicht, das ist unstrittig.

Die Frage ist, was müssen die Kassen bezahlen. Fakt ist, dass der Vertrag mit dem Leistungserbringer, welcher die Ausschreibung gewonnen hat nicht zum Zuge kommt. Es muss also ein neuer Vertrag für den Einzelfall her und da heißt es ...

Zitat:
... Die Krankenkassen übernehmen die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. lst für ein erforderliches Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, bildet dieser die Obergrenze für die entsprechenden Vertragspreise. Diess schließt nicht aus, dass auf der Grundlage des Festbetrags in den Verträgen auch höhere Preisen vereinbart werden, wenn eine ordnungsgemäße Versorgung zusätzliche Leistungen erfordert, die im Festbetrag nicht enthalten sind ... Quelle: Informationsblatt Nr. 27-01 "Versorgung mit Hilfsmitteln"


Nach meiner Meinung sieht das dann so aus, dass wenn der Vertrag mit einem Leistungserbinger der Kasse obsolet wird, nicht die Pauschale (z.B. 30€ pro Monat), sondern der Festbetrag gilt. Es ist ja Keiner so blöde, dass er einen Ersatzvertrag mit der Kasse unterhalb des Festbetrages abschließt.

Wie seht Ihr das denn - hierzu eine kleine Umfrage!
_________________
Stefan Süß
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Zuletzt bearbeitet von Stefan am 18 Sep 2008 12:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sarah
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BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich blicke durch das "Amts Kaudawelsch" nie durch...


Was müsste ich jetzt konkret tun, da ich den Brief von der Barmer bekommen hab
mit Pauschalbetrag 28,xx€ Monat.
Normalerweise waren es ja immer 0,49 cent pro Slip, ergo 49 €/monat. Den Rest musste ich selbst zuzahlen.
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Stefan
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BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sarah,

Du musst "berechtigtes Interesse" anmelden. Das kann z.B. so aussehen.

Zitat:
Betreff: Anmeldung von berechtigtem Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln


Sehr geehrte Herr Mustermann,

durch die Gesundheitsreform werden die Krankenkassen gezwungen die Versorgung mit Hilfsmitteln auszuschreiben und neue Leistungserbringer zu wählen. Hierbei bricht dann die althergebrachte Versorgung durch Apotheken und Sanitätshäuser weg.

Ich melde berechtigtes Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 an.

SGB V - §33 Abs. 6 gibt an:
… Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbinger wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; …


Hierbei mache ich als berechtigt geltend, da (Beispiele):
- Der neue Leistungserbringer die von mir gewählte Versorgung, XY Hilfsmittelpositionsnummer 15.25.XX.XXXX, nicht liefert.
Begründung: Einer Umstellung des Hilfsmittels stimme ich auf gar keinen Fall zu, die Wahl obliegt auch nach der Gesundheitsreform immer noch dem Versicherten, sofern das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog gelistet ist.


- und / oder einen höheren Aufzahlungsbetrag fordert als der günstigste Anbieter vor Ort, den ich finden konnte.
Begründung: Hier sprechen alleine die wirtschaftlichen Gründe als berechtigtes Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 für sich selbst.

- der Leistungserbringer die Ware per Versanddienst zu mir nach Hause liefern möchte und keine Abholung im Nahbereich um meinen Wohnort anbietet.
Begründung: Ich bin unter Tags oft nicht zu Hause und keines Falls nehme ich hin, dass Nachbarn meine Windeln annehmen müssen. Hier gilt das berechtigte Interesse in der Wahrung meine Privatsphäre und in der Wahrung der Menschenwürde, wie Sie im Grundgesetz verankert ist. Es ist mir nicht zu zumuten, dass ich allen Nachbarn von meiner Inkontinenz erzählen muss und somit praktisch einen gesundheitlichen Offenbarungseid ableisten muss.

Sollte nur einer der Gründe, wenn auch nur teilweise, zutreffen, dann bestimme ich selbst den Leistungserbringer, z.b. meine Hausapotheke. Sollten Sie den Leistungserbringer nicht zulassen, so erhalten Sie eine Rechnung in Höhe des Festbetrages direkt von mir. Bitte beachten Sie, dass ich die dann üblichen Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechung stelle, sollten Sie die Rechnung nicht im vorgegebenen Zeitrahmen begleichen.

Diese Anmeldung von berechtigten Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 ist ab sofort, ohne Frist, jedoch spätesten am Tage der Unterschrift auf dem Einschreiben – Rückschein rechtsgültig. Ein Widerspruch oder Bescheid durch die Krankenkasse ist juristisch ausgeschlossen!

Zur Aufhebung dieser Anmeldung von berechtigtem Interesse Bedarf es des Rechtsweges (Klage vor dem Sozialgericht gegen den Versicherten), oder eine Rücknahme durch den Versicherten.



Lg

Stefan
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Stefan Süß
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Ingo
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BeitragVerfasst am: 18 Sep 2008 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre auch nicht schlecht wenn so viele wie nur irgendwie möglich ihre schlechten
Erfahrungen der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen
und Patienten Frau Helga Kühn-Mengel mitteilen würden.

http://www.patientenbeauftragte.de/index.php?idcat=21

LG
Ingo
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Ingo
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BeitragVerfasst am: 20 Sep 2008 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Abstimmen nicht vergessen icon_biggrin.gif
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Stefan
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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2008 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nasenbaer,

das mit der Patientenbeauftragten finde ich nicht schlecht, leider ist die Frau nicht in der Lage die Sache richtig einzuschätzen. Anfragen werden von Ihrem Büro bearbeitet und nur zur Unterschrift vorgelegt. Wenn ich solche Mitarbeiter hätte, dann würde ich mir den Strick nehmen

lg
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Stefan Süß
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Ingo
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BeitragVerfasst am: 13 Okt 2008 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

warum gibt es so wenig Teilnehmer bei der umfrage? icon_question.gif
Das Thema wurde über 350 mal aufgerufen und
9 leutchens haben es fertig gebracht an der umfrage
teilzunehmen.
Haben eure Krankenkassen keine Ausschreibungen gemacht,
ist es euch egal oder gibts hier fast nur Privat Versicherte.
Berichtet doch mal von den Erlebnissen mit eurer Krankenkasse.


LG
Ingo
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Struppi
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BeitragVerfasst am: 14 Okt 2008 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ingo,

ich habe den Beitrag aufmerksam gelesen, nur leider hat meine KK (AOK Schleswig-Holstein) bislang keine Anstalten gemacht, sich mit mir betreffend meiner Hilfsmittelversorgung ab dem 01.01.2009 in Verbindung zu setzen. Diesbezüglich befinde ich mich quasi noch im "rechtsfreien Raum".

Sobald ich etwas höre, werde ich dies hier auch schreiben.

Ich bitte daher um etwas Geduld.

Grüße

Struppi
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Chris
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BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 08:09    Titel: warum keine Antwort/Teilnahme an der Umfrage Antworten mit Zitat

Hallo Ingo,

scheinbar ist die Frage berechtigt, aber ....

für mich ist ein ankreuzen schlicht nicht möglich, keine der drei Möglichkeiten spiegelt eine Auffassung wieder, der ich mich anschließen könnte - so geht es wohl nicht nur mir.

Ich bin bei der TK versichert und habe die Erfahrung gemacht, dass es bei vernünftigem Umgang mit den Sachbearbeitern - schlimmstenfalls einem Vorgesetzten noch immer eine Lösung gab. Ich halte wenig davon mit Allem und Jedem ein Gericht zu "belästigen".

Das bedeutet ganz und gar nicht, dass ich immer klein beigebe oder noch nie einen Rechtsstreit riskiert habe, wenn es um berechtigte Interessen ging, aber nach meiner Erfahrung führt eben ein vernünftiges Gespräch weiter als Poltern. Und so sehe ich in Keiner der drei angebotenen Möglichkeiten einen Weg der weiter führt.

Im übrigen - die Situation ist noch nicht endgültig, in Berlin ist auch angekommen, dass es so kaum gehen wird. Mit Sachargumenten ist vermutlich mehr zu erreichen als mit Polemik.

Machs gut

Chris

P.S. @Struppi - auch wenn du schon andere Erfahrungen machen musstest - aufgrund der erneuten Beratungen zum Thema scheinen tatsächlich einige AOK's zur "Vernunft" zu kommen und den Wahnsinn nicht mit zu machen - also gib die Hoffnung nicht auf, dass es erst mal so weitergeht wie gehabt.
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fragende
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BeitragVerfasst am: 22 Dez 2008 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Um welches "Informationsblatt Nr. 27-01" geht es? Wo kann ich das finden?

Nur kurz: Habe Bekannten, der seine schwerstpflegebedürftige Mutti selbst pflegt, welcher von dem Wahlrecht für seine Mutter (eben auch dement, sie bekommt von dem Theater leider oder Gott sei Dank nichts mit) Gebrauch machen will. Er mag nicht von irgendwelchen Versandhäusern, sondern weiterhin von seiner Hausapotheke versorgt werden. Ich bin jetzt dabei, Informationen zu dieser Situation zu sammeln (und habe bislang Null Ahnung). Habe mir schon die Anmeldung des berechtigten Interesses herunter kopiert, dafür lieben Dank an den Admin Stefan.

Die Krankenkasse setzt ihn samt Mutter ganz schön unter Druck. Wir wissen noch nicht, wie es weiter geht ab 01.01.09. Leider hat die Kasse die Mutter/ Sohn erst vor zwei Wochen darüber informiert, dass er von einem Versandhaus 100 km weit entfernt von hier versorgt werden soll. Er sträubt sich sofort, hat keine Daten an Versandhaus weiter gegeben.

Ich werde berichten.

Danke für das gute Forum.
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