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Inkokids - Das Elternforum PKV zahlt keine Inkontinenzartikel! Was nun?
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Theodor
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BeitragVerfasst am: 25 Okt 2008 19:34    Titel: PKV zahlt keine Inkontinenzartikel! Was nun? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wie ich schon geschrieben habe, ist mein Jüngster (4,2 Jahre) inkontinent (Darm und Blase). Wir stecken noch mitten im Diagnoseverfahren, man geht aber von einem organischen Ursache aus. Der Kinderurologe hat und uns ein Rezept für Windeln ausgestellt. Unsere Krankenkasse (privat) weigert sich nun die Kosten dafür zu bezahlen: Inkontinenzartikel sind laut Vertrag nicht zu zahlen. Was nun? Auch habe ich eine Verordnung für eine Inkontinezbadehose, muss ich das nun selber zahlen? Wie macht ihr das?

herzliche Grüße

Silke
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Stefan
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BeitragVerfasst am: 27 Okt 2008 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

nun das die private Krankenversicherung keine Inkontinenzhilfsmittel bezahlt, dass gibt es leider immer häufiger. Anders als die gesetzliche Krankenversichung sind diese Leistungen nicht per Gesetz vorgeschrieben.

Deine Krankenkasse könnte folgender Maßen argumentieren:
- Dein Sohn ist noch zu jung, unter 5 Jahren kann man Pampers als normal ansehen.
- Die Inkontinenz ist eine angeborene Sache, die bereits vor Vertragsabschluss (Geburt) bestanden hat. Private Krankenversicherungen nehmen vorvertragliche Krankheiten, anders als Gesetzliche, meist aus, ausser die Gesundheit ist im hohem Umfang bedroht.
- Die Inkontinenz ist noch nicht ausreichend diagnostiziert.

Auf jeden Fall wird Deine Versicherung wahrscheinlich eher nicht für Windeln aufkommen. Außer Du bist bereit einen saftigen Beitragsaufschlag in Kauf zu nehmen.


lg


Stefan
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mehlbox2001
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BeitragVerfasst am: 28 Okt 2008 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

private Krankenversicherer haben in einigen Tarifen "ausschließliche" Hilfsmittelkataloge, die Inkontinenzhilfsmittel nicht einschließen -- kommt auf Gesellschaft und Tarifwerk an.

Das Dumme daran: Kaum einer schaut sich sowas näher an, wenn er sich versichert. Schließlich werden zum Beginn eines privaten Versicherungsverhältnisses nur Leute mit "durchschnittlich zufälligem Schadenrisiko" angenommen, das heißt Leute ohne größere gesundheitliche Probleme.

Silke, wenn ich weiß, bei welcher Gesellschaft mit welchem Tarif du versichert bist, kann ich gern weiter recherchieren. Gelegentlich produziert auch ein Sachbearbeiter Unsinn.

Auf meiner verlinkten Webseite findest du E-Mail und Telefon.

Andreas
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mehlbox2001
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BeitragVerfasst am: 28 Okt 2008 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

so sieht in deinem Fall der "geschlossene Hilfsmittelkatalog" aus:


(4) zu § 4 (3) RB/KK 2008 Hilfsmittel
Erstattungsfähig sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich
a) die Aufwendungen für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden,
Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, orthopädische Stützapparate,
orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Beinprothesen, Armprothesen,
Insulinpumpen, Unterarmgehstützen, Gehstöcke, Stoma-
Versorgungsartikel, Hörgeräte und handbetriebene Standardkrankenfahrstühle,
b) unter Beachtung von summenmäßigen Begrenzungen die Aufwendungen
für Sehhilfen (Augengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen)
in tariflichem Umfang,
c) die Mehraufwendungen für orthopädische Schuhe gegenüber normalem
Lederschuhwerk einmal im Kalenderjahr (der jeweils gültige
Betrag für „normales Lederschuhwerk“ wird in der Jahresmitteilung
bekanntgegeben).
Zusätzlich sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich die
Aufwendungen für folgende Hilfsmittel erstattungsfähig, sofern sie
nach vorheriger Abstimmung mit der -Gesellschaft- über das Hilfsmittel-
Management der -Gesellschaft- bezogen werden:
Heimmonitore zur Überwachung der Atmungs- und/oder Herztätigkeit
von Kleinstkindern zur Vorbeugung gegen plötzlichen
Kindstod (SIDS), Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen/-
systeme, Krankenbetten in funktionaler Standardausführung,
Schmerzmittelpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte,
Motor-Bewegungsschienen und Heimdialysegeräte.


Ich fürchte fast, weitere Recherchen kannst du dir sparen. Gern sende ich dir das passende komplette PDF per Mail.

Wie bereits erwähnt, sowas liest kaum einer, der nach einer günstigen Versicherung sucht. Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers, Bedingungen zu recherchieren, so er denn nicht sowieso an eine Gesellschaft gebunden ist. Und man sollte als Kunde das "Kleingedruckte" genau lesen, bevor man sich privat versichert.

Andreas
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Fred5
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BeitragVerfasst am: 01 Okt 2009 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Bin für meinen Vater der an Alzheimer erkrankt ist an einer ähnlichen Problematik dran:

Er ist bei der Central privat versichert und die erzählen mir, dass er nur 31€ monatlich pauschal für Hilfsmittel erhält.
Obwohl ärztliche Rezepte für Klebehosen (zur Nacht) und für Inkontinenzhosen "zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" (tagsüber) vorliegen.

Gilt für ihn diese Regelung auch?

Fände ich ja echt ein krasses Ding wenn man in diesem Fall als gesetzlich Versicherter ausnahmsweise mal besser dasteht...
Und äußerst ärgerlich bzw. teuer für meinen Dad.
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Helmut
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BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fred,

wie bei allen privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an, was in deinem Vertrag steht. Schaue mal bei den Leistungen zu Heil und Hilfsmitteln nach, dort ist genau verzeichet was und in welcher Höhe dann bezahlt wird.

Ich habe schon von mehreren Leuten gehört, dass teilweise saugende Inkontinenzprodukte nicht bezahlt werden, oder nur ein bestimmter Betrag bzw. Prozentsatz erstattet wird. Die meisten privaten Kassen orientieren sich aber am Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.

Ich denke, der Andreas kann dir da sicher noch mehr dazu sagen.

Gruß Helmut icon_wink.gif
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Ich bin nicht ganz dicht .......na und!
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mehlbox2001
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BeitragVerfasst am: 05 Okt 2009 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fred,

der Text des Bedingungswerks bei der Central sollte der gleiche wie oben als Antwort schon mal kursiv gesetzt. Ich geh mal davon aus, dass dein Vater schon länger als zahn jahre nach einem klassischen Tarifwerk versichert ist, da muss ich glaub ich nicht nach dem Namen des Tarifs fragen.

Helmut, ich hatte das übrigens mal recherchiert: Selbst die so oft beworbenen "offenen Hilfsmittelkataloge" sehen nichts an Verbrauchs-Hilfsmitteln vor. Dass das die Sachbearbeiter, die so etwas erstatten sollen, gelegentlich zum Vorteil des Kunden nicht wissen, ist eine andere Sache ... Rezept und Apothekenrechnung sehen ja so aus wie sonst auch ...

Hintergrund des Problems ist die Art des Krankenversicherungsvertrags: Hier werden Leistungen zur Gesundung versprochen. Deswegen bekommen Leute nach Prostata-OP usw. oft noch lange Verbrauchshilfsmittel gezahlt, alte Menschen, wo die "Grunderkrankung" schlichtweg "alt werden" ist, nicht.

Nach Prostata- oder Blasen-OP gilt es deswegen den Sachbearbeitern als klare Begrenzung der Folgeschäden nach einer behandelten Krankheit, bei Alzheimer und Co hingegen geht man von der 60er-Jahre-Theorie aus, dass es sich bei Stoffwindeln und Gummihosen um normale waschbare Kleidung handelt. Und das einzige, was der Hilfsmittelkatalog im Bereich der Kleidung vorsieht (siehe oben, sind orthopädische Schuhe und Gummistrümpfe.

Fred, der Silke oben ("Theodor") konnte ich zumindest mit ein paar klärenden Details am Telefon weiterhelfen, auch wenn das Grundproblem mit dem Versicherer besteht. Wenn du auch noch weitere Fragen hast, ruf mich einfach an. Ab Mittag bin ich immer gut erreichbar. Auf meiner verlinkten Webseite findest du E-Mail und Telefon.

Andreas
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