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Reiner Starter (bis 15 Beiträge)


Geschlecht: Anmeldungsdatum: 08.05.2003 Beiträge: 3 Wohnort / Region: Hessen Status: Offline
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Verfasst am: 21 Nov 2008 01:27 Titel: Hilfsmittelversorgung |
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Hallo erstmal.
Wer hat Erfahrung bei dem Hilfsmittelversorger der Firma MAKO Handels GmbH aus Fulda ?
Ich muss mich wohl leider mit der Fa. einlassen, da es die AOK so vorgegeben hat.
Ich würde mich über infos freuen. |
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Walter Standardautor (min. 15 Beiträge)


Geschlecht: Alter:55 Anmeldungsdatum: 29.04.2003 Beiträge: 42
Status: Offline
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Stefan Admin


Geschlecht: Alter:34 Anmeldungsdatum: 06.01.2003 Beiträge: 334 Wohnort / Region: Sinzing / Oberpfalz Status: Offline
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Verfasst am: 21 Nov 2008 11:55 Titel: |
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Hallo Reiner,
Du kannst, wenn du "berechtigtes Interesse" hast, einen anderen Lieferanten wählen. Dieses musst Du bei der Krankenkasse anmelden. Das kann dann z.B. so aussehen.
| Zitat: |
Betreff: Anmeldung von berechtigtem Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln
Sehr geehrte Herr Mustermann,
durch die Gesundheitsreform werden die Krankenkassen gezwungen die Versorgung mit Hilfsmitteln auszuschreiben und neue Leistungserbringer zu wählen. Hierbei bricht dann die althergebrachte Versorgung durch Apotheken und Sanitätshäuser weg.
Ich melde berechtigtes Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 an.
SGB V - §33 Abs. 6 gibt an:
… Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbinger wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; …
Hierbei mache ich als berechtigt geltend, da (Beispiele):
- Der neue Leistungserbringer die von mir gewählte Versorgung, XY Hilfsmittelpositionsnummer 15.25.XX.XXXX, nicht liefert.
Begründung: Einer Umstellung des Hilfsmittels stimme ich auf gar keinen Fall zu, die Wahl obliegt auch nach der Gesundheitsreform immer noch dem Versicherten, sofern das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog gelistet ist.
- und / oder einen höheren Aufzahlungsbetrag fordert als der günstigste Anbieter vor Ort, den ich finden konnte.
Begründung: Hier sprechen alleine die wirtschaftlichen Gründe als berechtigtes Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 für sich selbst.
- der Leistungserbringer die Ware per Versanddienst zu mir nach Hause liefern möchte und keine Abholung im Nahbereich um meinen Wohnort anbietet.
Begründung: Ich bin unter Tags oft nicht zu Hause und keines Falls nehme ich hin, dass Nachbarn meine Windeln annehmen müssen. Hier gilt das berechtigte Interesse in der Wahrung meine Privatsphäre und in der Wahrung der Menschenwürde, wie Sie im Grundgesetz verankert ist. Es ist mir nicht zu zumuten, dass ich allen Nachbarn von meiner Inkontinenz erzählen muss und somit praktisch einen gesundheitlichen Offenbarungseid ableisten muss.
Sollte nur einer der Gründe, wenn auch nur teilweise, zutreffen, dann bestimme ich selbst den Leistungserbringer, z.b. meine Hausapotheke. Sollten Sie den Leistungserbringer nicht zulassen, so erhalten Sie eine Rechnung in Höhe des Festbetrages direkt von mir. Bitte beachten Sie, dass ich die dann üblichen Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechung stelle, sollten Sie die Rechnung nicht im vorgegebenen Zeitrahmen begleichen.
Diese Anmeldung von berechtigten Interesse nach SGB V - §33 Abs. 6 ist ab sofort, ohne Frist, jedoch spätesten am Tage der Unterschrift auf dem Einschreiben – Rückschein rechtsgültig. Ein Widerspruch oder Bescheid durch die Krankenkasse ist juristisch ausgeschlossen!
Zur Aufhebung dieser Anmeldung von berechtigtem Interesse Bedarf es des Rechtsweges (Klage vor dem Sozialgericht gegen den Versicherten), oder eine Rücknahme durch den Versicherten.
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Lg
Stefan _________________ Stefan Süß
(SVI e.V. - 2. Vorstand)
Telefon: 0941 / 33 0 12
Brief: Stefan Süß, Tulpenstraße 5, 93161 Sinzing |
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papa0861 Profiautor (min. 150 Beiträge)


Geschlecht: Anmeldungsdatum: 12.06.2004 Beiträge: 748 Wohnort / Region: Sachsen Status: Offline
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Verfasst am: 22 Nov 2008 23:24 Titel: frontal 21 am 18.11. bei zdf |
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ich stelle meinen beitrag mal einfach hier rein, da ich nicht weiß, wo er angebrachter sein könnte.
in dem fernsehbeitrag wurde ein patient gezeigt, der "opfer" der gesundheitsreform wurde und nur noch inkoslipps der marke abena abriform geliefert bekam.
ich selbst nutze das produkt schon seit jahren und kann darüber nicht klagen. mit der notwendigen sorgfalt angelegt schützt mich dieses produkt seit jahren recht zuverlässig.
auch habe ich bislang von meiner kasse nicht gehört, daß ich meinen anbieter oder das produkt selbst wechseln soll oder muß.
klar, hin und wieder ist ein slip dabei, der fehlproduziert wurde und nicht dicht hält.
aber das kann auch bei einem autokauf passieren.
insoweit sehe ich die ganze gesundheitsreform eher etwas gelassen, zumal sich bei mir nichts zu verändern scheint.
ich sehe die gesamte diskussion viel eher aus der sicht der "überversorgten" patienten die 100% qualität zum nulltarif erhalten wollen und keinerlei abstriche hinnehmen wollen.
unsere gesellschaft ist nun einmal gewinnorientiert und das alles beim alten bleibt ist und bleibt ein märchen.
andererseits finde ich natürlich verwerflich, daß wie in diesem beitrag gezeigt inkoprodukte angeboten werden, die preislich am unteren limmit liegen und für pflegebdürftige sogar ein gesundheitsrisiko darstellen.
aber auch das ist ein wollen dieser gesellschaft, oder zumindest der vertreter, die ihr oder ich oder wir irgendwann einmal gewählt haben. _________________
) Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten und einrahmen. )
©2007 |
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Stefan Admin


Geschlecht: Alter:34 Anmeldungsdatum: 06.01.2003 Beiträge: 334 Wohnort / Region: Sinzing / Oberpfalz Status: Offline
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Verfasst am: 23 Nov 2008 14:39 Titel: |
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Hallo Jürgen,
es geht nicht darum das ein Betroffener die Inkontinenzslips der Marke Abena bekommen hat, sondern darum, dass Betroffene nicht mehr frei Ihr Produkt wählen können.
Abena baut seit Jahren durchaus auch gute Inkontinenzhilfsmittel, hat aber seit einiger Zeit auch minderwertige Ware im Angebot. Ganz neu ist die Produktline Delta, die nur noch die "gesetzlichen" Mindestvorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt.
Hier ist das Problem das Hilfsmittelverzeichnis, denn so sind z.B. Tena Slip Maxi und der neue Tena Slipad absolut gleichwertig, aber nicht gleichpreisig. Wer auf dem Rezept nur Windelhosen stehen hat wird vom Lieferanten mit z.B. dem Slipad völlig ausreichend und Regelkonform versorgt. Es besteht keinerlei Berechtigung auf ein anderes Produkt. Eine Grauzone, die noch gerichtlicher Prüfung bedarf ist, sollte der Lieferant eine Aufzahlung verlangen. Sollte man sein Produkt nicht bekommen, kann man wohl die Aufzahlung verweigern. Nur wenn seinem Wunsch entsprochen wird kommt zum Liefervertrag mit der Krankenklasse noch ein Kaufvertrag mit dem Betroffenen. Sicher kann nur eine Belieferung mit seinem Produkt verlangen und ggf. "Berechtiges Interesse" nach §33 SGBV anmelden, wer auf seinem Rezept das Produkt stehen hat und "Aut idem" angekreuzt ist .
Schuld an der Misere ist der IKK-Bundesverband, der das bisher Hilfsmittelverzeichnis verwaltete. Es wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass das Hilfsmittelverzeichnis vorgeführt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Dies hat man in pflichtverletzender Weise nur in soweit getan, dass man neue Produkte mit Hilfsmittelnummern versehen hat. Der neue Bund der Krankenkassen müsste sehr schnell handeln, wenn er sich nicht weiter in pflichtverletzender Weise verhalten möchte.
LG
Stefan _________________ Stefan Süß
(SVI e.V. - 2. Vorstand)
Telefon: 0941 / 33 0 12
Brief: Stefan Süß, Tulpenstraße 5, 93161 Sinzing |
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Martin83 Superautor (min. 50 Beiträge)


Geschlecht: Alter:27 Anmeldungsdatum: 12.12.2004 Beiträge: 97 Wohnort / Region: Bayern / Schwaben Status: Offline
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Verfasst am: 23 Nov 2008 17:53 Titel: |
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Kurze Frage:
Hat von Euch schon einer Erfahrungen mit diesen Delta-Slips gemacht?
Gut oder schlecht? Ist es sichtlich ein "low-price" Produkt? |
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papa0861 Profiautor (min. 150 Beiträge)


Geschlecht: Anmeldungsdatum: 12.06.2004 Beiträge: 748 Wohnort / Region: Sachsen Status: Offline
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Verfasst am: 26 Nov 2008 23:33 Titel: |
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hallo martin83,
deine frage scheint berechtigt zu sein. ich habe den slip einfach mal als suchbegriff bei google eingegeben und erstaunlicherweise keinen einzigen deutschsprachigen seiteneintrag gefunden.
merkwürdig?!
lg
jürgen _________________
) Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten und einrahmen. )
©2007 |
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papa0861 Profiautor (min. 150 Beiträge)


Geschlecht: Anmeldungsdatum: 12.06.2004 Beiträge: 748 Wohnort / Region: Sachsen Status: Offline
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Verfasst am: 26 Nov 2008 23:45 Titel: |
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hallo martin,
ich noch mal, weil hier anscheinend die editfunktion nicht mehr geht.
unter:
www.airoliver.de/save/index.php?list=1887
habe ich was zu den slips gefunden.
allein der preis scheint mir gerade bei diesem anbieter ein anzeichen für minderwertige qualität zu sein.
die menge zu diesem preis??!
ich selbst beziehe teilweise mittel von diesem anbieter und kenne seine preise für gute produkte.
klar, hat er das produkt in seinem sortiment, denn auch er will leben.
wenn ich lese, daß diese slips für schwerste inko geeignet sein sollen und mein gleichlautendes/gleichversprechendes produkt bei ihm viel teurer ist, schrillen bei mir die alarmglocken.
laß dir doch einfach mal über diesen anbieter einige einzelstücke schicken und berichte dann hier, welche erfahrungen du gemacht hast..
leider bieter oliver meist nur vorkasse an. aber damit habe ich keine schlechten erfahrungen gemacht.
lg
jürgen _________________
) Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten und einrahmen. )
©2007 |
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Martin83 Superautor (min. 50 Beiträge)


Geschlecht: Alter:27 Anmeldungsdatum: 12.12.2004 Beiträge: 97 Wohnort / Region: Bayern / Schwaben Status: Offline
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Verfasst am: 27 Nov 2008 02:24 Titel: |
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Hallo Jürgen,
gut dass Du das Thema nochmal aus der Versenkung geholt hast ;)
Habe mitlerweile ein paar dieser Slips bekommen.
Auf den ersten Blick scheinen sie eigentlich recht solide.
Klebestreifen könnten aber etwas größer ausfallen, ich denke mir, die werden nicht lange halten. (noch nicht getestet)
Folie kommt mir sehr stark vor. Also stärker als bei anderen Produkten.
Also die Angabe für "schwerste Inko", könnte durchaus stimmen. Ich habe die Ausführung L3 und die sieht schon sehr sehr dick aus. Fast schon zu dick für meine "Anforderungen" (Ich mag keine dicken Windeln, die empfinde ich als störend)
Aber leider fällt das Saugmaterial am Vorderteil der Windel eher kleiner als üblich aus. (Nicht die Stärke sondern die Fläche) Ich denke, das wird aber die Spar-Methode der Hersteller sein.
Über die Aufnahmekapazität kann ich noch nichts berichten da ich die Windel noch nicht benutzt habe.
Bisher hatte ich auch noch keine Produkte der Firma Abena. Sind also die ersten die ich nun von dieser Firma habe. Wie fallen denn die Klebestreifen an den anderen Produkten aus?
Meistens sind diese ja min. 2 - 3 cm breit. |
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FrankBoe Starter (bis 15 Beiträge)


Geschlecht: Alter:41 Anmeldungsdatum: 23.09.2009 Beiträge: 10 Wohnort / Region: Germany Status: Offline
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Verfasst am: 28 Dez 2009 17:40 Titel: re. |
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ich habe die tena bisher per apo bekommen, da nach bin ich umgezoggen und über einen apoversandhandel bestellt per rezept musste nicht mehr als 10euro zahlen doch seit dem 01.07.2009 ist alles ganz anders die KK wollte mir weiss machen dass der versender mich nun nicht mehr beliefern darf leider hatte mir mein vertrauter lieferant dieses bestätigt also habe ich mir eine liste zukommen lassen und hoffte dass ich dann zu mindest die attends regular m10 bekomme , doch da kam dann eine überraschung ich sollte dann über 80 euro zuzahlen und bin dann wieder zur tena gewechselt, bei der hiesigen apo wollte man mich nicht beliefern ich bat darum dieses doch zu tun,
weil ich als patient freie wahl habe und wenn nicht werde ich es mir nicht gefallen lassen, also musste ich dann für die tena maxi 67euro selbst bezahlen , habe ja nichts gegen eine selbst zuzahlung ist soweit ok doch ich finde wenn man jahrelang kk beiträge zahlt und dann gezwungen wird ein minderwertiges produkt zu beziehen ist es schon menschen unwürdig sowie diskreminierend
gruss |
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