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Rechte und Pflichten Bin ich im verkehrten Film? ... das Problem mit Inkoversorgung
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 31 Jul 2010 15:11
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corvus
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BeitragVerfasst am: 18 Jan 2010 15:01    Titel: Bin ich im verkehrten Film? ... das Problem mit Inkoversorgung Antworten mit Zitat

Ich bin Freitag nach Entfernung der Prostata aus dem KH entlassen, 5 Windeleinlagen hatte ich mitbekommen .... weitere sollte ich über Rezept vom Urologen beziehen den ich erst heute aufsuchen konnte.
Also Selbstversorgung und ich dachte nun, ja da hole ich mir das Rezept und gut ist, denkste!
Rezept ja, Versorgung NEIN, dem Sanitätshaus fehlen Angaben auf dem Rezept, also rufe ich meine Kasse an ( eine der größten im Deutschen Vaterlande) wurde dann auch in jene Stadt verbunden (Chemnitz) verbunden wo die Stelle für Hilfsmittel sitzt, laut denen müsste das Rezept so langen wie es ausgefüllt ist und ich könnte ja auch in der Apotheke, in jeder beliebigen.
Also bin ich in meine Stammapotheke und? blitze wieder ab .. man könnte nicht und dürfte nicht, ich sage hier rufen Sie bitte diese Nummer an, NEIN lassen SIE sich eine Bestätigung schicken das die Kasse uns das bezahlt .... Ende der Ansage!
Also ich könnte jetzt auch das Rezept der Kasse schicken ... dauert aber ein paar Tage und ein Lieferant würde sich bei mir melden und ich könnte direkt von einer Firma beziehen .... das Problem ist ich gehe in den nächsten Tagen zur Reha, warte auf den Termin ... dann evl Windel hier und Corvus in Bad Elster.
Gut ich habe noch drei Sanihäuser in der Nähe, werde dort heute oder morgen mein Glück probieren, aber das ist eine Schande, ich muss mich derweil selbst versorgen weil ichs nicht halten kann ...eigentlich ne Schande diese Börokratie.
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Der *corvus*, das olle Rabenvieh
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Stefan
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BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Corvus,

nein Du bist nicht im falschen Film, dieser Drama wird nun in den Lichtspielhäusern Land auf Land ab gegeben. Der Titel heißt "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG" in den Hauptrollen, die naiven Beamten des Bundesgesundheitsministieriums, die unfähigen Pfennigfuchser der Krankenkassen und die mit allen Wassern gewaschene Mafia der Leistungserbringer.

Was bedeutet das für Dich? Die Krankenkasse schreibt die Versorgung aus, eine ausreichende Versorgung soll es sein, die Leistungserbringer bieten die Versorgung zum Pauschalpreis an. Es gewinnt der billigste Anbieter. Nun kommt es regelmäßig vor, dass diese Anbieter den Versichteren nur die billigiste Ware anbieten, die für viele Betroffene nicht ausreichend ist. Diese Anbieter unterbreiten dann ein Angebot, so nach dem Motto: "Du willst was Anderes haben? Dann bezahle den Betrag X." Diese Art von Schutzgelderpressung ist eigentlich illegal. Aber was sollen die Betroffenen machen, die Leistungserbinger stellen sonst schnell mal die Versorgung ein.

Die Apotheken und Sanitätshäuser dürfen den Verträgen in Höhe von ca. 28 Euro pro Monat beitreten. Ansonsten können sie nix abrechnen, außer sie kriegen einen gesonderten Vertrag nach §127 SGBV. Das geht aber nur wenn die Rezepte korrekt ausgefüllt sind oder die Kassen einen Sondervertrag schließen.

Wie ein Rezept ausgefüllt sein sollte steht in vielen Beiträgen hier im Forum, der letzte ist "Saugstärkere Windeln ..."

Lg


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corvus
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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, ich habe mittlerweile alles bekommen, in einem anderen Sanihaus (sei ein Fuchs und geh zum Wolf icon_lol.gif ), zumindest das erste Sanihaus ist auch Partner meiner Kasse.
Nun konnte ich mir sogar zwei stärken aussuchen ... war gar kein Problem ... s geht also doch icon_idea.gif
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Der *corvus*, das olle Rabenvieh
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