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Rechte und Pflichten Windeln das erste Mal beantragen
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 31 Jul 2010 15:30
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 02 Feb 2010 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Apothekerin meinte auch zu mir hier paar Muster, aber normal reicht wenn der Arzt schreibt "Inkontinenzeinlagen". Na ja jetzt habe ich Muster und die Nummern, mit einer der Nummern gehe ich wieder hin und schaue was ihn jetzt einfällt. Hat ja was er wollte, sollte also geben ;)
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Martin83
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BeitragVerfasst am: 02 Feb 2010 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nicht anderen Arzt aufsuchen.
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 02 Feb 2010 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja Hausarzt wechseln und dann dort alles wieder vom neuen, mit der Gefahr dass er die üblichen Medikamente (immerhin 6 die der noch ohne zu oft zu meckern, nur eben bei "Sondernwünschen" ;) ) nicht verschreiben will ;) Dann Mutter die sich kaum auf den Beinen halten kann mit schleppen natürlich damit er alle Untersuchungen nochmal machen kann ...

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich *otzen müsste.

Gerade schlage ich mich mit der KK rum, bei der ich neue Zuzahlungsbefreiung im Dezember beantragt habe, jetzt schon Februar und ich habe noch keine erhalten ...

Ich habe ja noch vielleicht was anderes zu tun als zu betteln dass sie behandelt wird wie es sich gehört und die Gesundheitsbürokratie da, aber na ja, muss man durch.
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Psycho
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BeitragVerfasst am: 03 Feb 2010 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,
wenn deine Mutter eine Pflegestufe hat bekommt sie Geld- oder Pflegeleistungen. Bekommt sie Pflegeleistungen (Stufe I – etwa 420,00 €) wird der jeweilige Pflegedienst die entsprechenden Hilfsmittel bestellen. Bekommt sie Geldleistungen (Stufe I – jetzt glaube ich 225,00 €). Jeder der eine Pflegestufe hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Dazu gehören Pflegemittel die die häusliche Pflege erleichtern. Für solche, die nur einmal benutzt werden (Handschuhe, Vorlagen, Windeln, usw), wurden bisher immer 31,00 € im Monat (ich glaube es hat sich für 2010 etwas erhöht) gezahlt. Geht zur Krankenkasse und beantrage dies persönlich dort. Es wird mit Sicherheit klappen, da es deiner Mutter zusteht. Die Firma wirst du die vielleicht nicht wählen können. Die Lieferung erfolgt dann automatisch regelmäßig per Post.
Psycho
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Struppi
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BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also noch mal zur Klarstellung (ich mache diesen Zirkus mit der Pflege schon ne Weile):

Windeln sind keine pflegeerleichternden Mittel sondern Hilfsmittel, welche über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dies sind im Grunde zwei vollkommen unabhängig von einander arbeitende Kassen!

Das Rezept (Hilfsmittel-Rezept) wird vom Arzt ausgestellt (s.o., wurde bereits abgefrühstückt) und bei der Krankenkasse eingereicht. Diese wird dann weiteres veranlassen, sofern sie mit einem festen Lieferanten zusammenarbeitet. Ansonsten steht es dem Rezeptinhaber frei, sich seinen Liferanten auszusuchen.

Ein Pflegedienst ist nicht verpflichtet noch tut er dies besonders häufig, sich um die Beschaffung oder Bereitstellung von Hilfsmitteln des Kunden zu kümmern (ausgenommen Arbeitsmaterial der Mitarbeiter des Pflegedienstes). Natürlich kann man Glück haben und der Pflegedienst kümmert sich, das ist aber keine Leistung, die über die Leistungskomplexe abgerechnet werden kann - und wird daher allgemein eher nicht oder nur gegen Selbstzahlung geleistet.

Die Abrechnung von Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. - keine Inkontinenzhilfsmittel) gestaltet sich denkbar einfach und bedarf keiner weiteren Antragstellung. Einfach fleißig die Belege sammeln und einreichen unter Angabe der Versicherungsnummer bei der Pflegekasse. Die Erstattung des verauslagten Betrages bis zu einer höhe von monatlich etwa 25,00 € erfolgt auf das Konto der Pflegestufeninhaberin.

Ich hoffe, das konnte einiges klären.

Gruß

Hannes
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Benjamin
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BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

auch von mir nochmal was zum Thema Pflegehilfsmittel (hoffe mal dass das mit den Markennamen ok ist, ansonsten einfach editieren ;-)):

Es gibt folgende Pflegehilfsmitteln im Rahmen der 31 Euro pro Monat und die Preise sind die Höchstpreise, wer teurer einkauft bekommt einen Teil nicht erstattet:

– Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch 21,00 € = MoliNea plus L (60 x 90 cm; PZN 494888 icon_cool.gif
– Fingerlinge 5,50 €
– Einmalhandschuhe 7,00 € = Peha soft puderfrei
(in 3 Größen; PZN 712687 9, 712688 5, 712689 1)
– Mundschutz 7,00 € = Medimask E (PZN 370278 3)
– Schutzschürzen, Einmalgebrauch 13,00 €
– Schutzschürzen, wiederverwendbar 25,00 €
– Händedesinfektionsmittel 8,00 €
– Flächendesinfektionsmittel 6,00 €
– Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar 25,50 € = MoliNea textile (85 x 90 cm)

Die Leistungspflicht der Pflegekassen ist je Pflegebedürftigem und pro Monat auf 31 € begrenzt. Bei Überschreitung dieses Betrages
von 31 € hat der Versicherte die darüber hinausgehenden Kosten zu tragen. Hierüber ist er zu informieren.

Windeln, Einlagen ect. sind wie Struppi schon schrieb Hilfsmittel, die durch die Krankenkasse zu zahlen sind und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel erhaltbar. Ebenso kann man die 31 Euro nicht mit der gesetzlichen Zuzahlung oder dem wirtschaftlichen Aufpreis verrechnen.

Viele Grüße
Benjamin
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also kurz gesagt, nachdem er bzw. die Arzthelferin die Nummer und genaue Artikelbezeichnung bekam, habe ich das Rezept erhalten ;)
Mal gucken was beim nächsten mal ist, aber danke für den Tipp dann mir das Zeug einfach von der KK zusenden zu lassen.

Ja diese Pflegehilfsmittel sind hier auch ein interessantes Thema, ich wüsste aber ehrlich gesagt nicht was ich davon brauchen könnte, das was ihr so auflistet wird gar nicht benutzt, braucht man nicht wirklich.

Gibt es noch etwas anderes nützliches für Haushalt was man von ihnen bezahlt bekommt ?
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Struppi
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BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

ich würde bei vorliegender Inkontinenz nicht unbedingt auf einen adäquaten Schutz der Matratze oder anderer Polstermöbel verzichten - von daher sind Unterlagen nicht zu verachten. Einmalhandschuhe sind bei der direkten Pflege nicht nur ein Schutz gegen evtl. Keime, sie bilden auch eine "Barriere" auf der psychologischen Ebene, da kein direkter Hautkontakt besteht. Dies hilft (manchmal) Pflegendem als auch Gepflegtem.

Die Pflege erleichtern kann dir mit Sicherheit u.a. ein Toilettenstuhl, ein Pflegebett und ein Duschstuhl oder Wannenlift sowie Griffe im Badezimmer. Da eine Pflegestufe ja existiert, werden auch hier die Kosten klaglos von der Kasse übernommen, für jedes der o.g. Geräte wird nur ein Hilfsmittelrezept benötigt.

Der Kontakt zu einem Sanitätshaus, welches vor Ort mal die häuslichen Gegebenheiten ansieht und berät, kann helfen zu beurteilen, welche Hilfsmittel tatsächlich nötig sind. Dies machen die meisten Sanitätshäuser kostenlos.

Gruß

Hannes
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Pflegebett haben wir schon, erst neulich bekommen.

Ah da kommt gleich eine Frage auf. Da ist normal eine recht simple Kaltschaummatratze dabei, die ist ehrlich gesagt nicht viel wert. Würde denn eine anständige Matratze (muss ja keine für 500 € + sein, aber Federkern ist wohl besser wenn man viel liegt) bekommen ?
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Struppi
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BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 05:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

selbstredend könnt ihr euch eine Anti-Dekubitus-Matratze (Weichlagerungsmatratze) verordnen lassen (auch hier gilt: Hilfsmittelrezept u. keine Belastung des Budget); da Schmerzen und Spastiken bei Parkinson neurologisch/neuropathisch sind, würde ich kein Wechseldrucksystem empfehlen - ein gutes Sanitätshaus berät euch aber eingehend und wird ggf. auch verschiedene Systeme und Matratzen zum Probeliegen bereitstellen.

Gruß

Hannes
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