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Rechte und Pflichten Windeln das erste Mal beantragen
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 31 Jul 2010 15:20
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Benjamin
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BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

mit den Pflegebetten gehen keine Federkernmatratzen, denn 1. würden durch das Biegen die Federn kaputt gehen und 2. würden durch das Gewicht der Matratze und die Federn die Motoren des Betts kaputt gehen.

Nachdem ich keine Lust mehr hatte mich mit der Krankenkasse wegen einer Anti-Deku Matratze rum zu zoffen hab ich im September mir eine 7 Zonen Kaltschaummatratze gekauft und muss sagen, ich kann endlich wieder gut schlafen, auch wenn ich öfter gedreht werden muss ;-)

Viele Grüße
Benjamin
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 06 Feb 2010 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hat inzwischen nichts mehr mit ursprünglichen Thema zu tun, aber ich frage es einfach mal hier so, hoffe das ist ok.

Von der KK Brief bekommen, da heißt es "Sie haben uns informiert dass Sie den Eigenanteil in Höhe Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei der (Name der KK) einzahlen möchten." Echt ? wann denn ? ;) Wenn ich für Mutter ~ 50€ einzahle, bekommt sie die Zuzahlungsbefreiung für 2010 steht da. Sie bekommt keine 500€ Rente, dazu kommt nur noch das Wohngeld und paar Zinsen.

He ? Was sind das für Sachen jetzt ? Kann mir mal einer das erklären ?
Sie überschreitet locker das 1% Kriterium ,außerdem chronisch krank, wofür jetzt bezahlen ?
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Struppi
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BeitragVerfasst am: 06 Feb 2010 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

dieses Schreiben erhalte ich jedes Jahr von meiner KK (AOK S-H). Ich kann mir aussuchen, ob ich die (völlig normalen) anteiligen Rezeptgebühren bis zur Befreiung auf einen Schlag bezahlen möchte (wie in deinem Schreiben) oder lieber meine Belege bis zum Erreichen dieser Grenze sammle und dann damit die Befreiung beantrage bzw. einreiche.

Solltest du Zweifel daran haben, ob die chronische Erkrankung (also die 1-%-Regelung) berechnet wird, einfach kurz durchrufen; das sollte in der Regel zur Klärung ausreichen.

Gruß

Hannes
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Benjamin
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BeitragVerfasst am: 06 Feb 2010 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

diese rund 50 Euro sind der Mindestsatz, den man für die Befreiung zahlen muss, ich hab auch nur 295 Euro anrechnungsfähiges Einkommen und zahl auch rund 50 Euro vorraus, dafür bin ich dann das Jahr über befreit.

Viele Grüße
Benjamin
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht immer besser dann zuzahlen und 100% zurück erhalten, als sich ein Freibrief für 50 € kaufen ? Später, aber immerhin bekommt man alles zurück, hier sind die 50€ doch weg.
Oder sehe ich was falsch ?

Und wenn es heißt "50€, dann kommt Zuzahlungsbefreiung" kann man doch antworten "ok dann nicht, komme später mit Rechnungen", oder ?


War aber Jahr zuvor nicht so, da gab es eine Befreiung auf Grundlage des Vorjahres die nichts kostete und man hat ohne zuzahlen Medikamente geholt und hat keine Praxisgebühr bezahlt. Komischer Wechsel. irgendwas kommt mir hier spanisch vor.
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Benjamin
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

die 50 Euro werden auch bei den Zuzahlungsbelegen abgezogen, also die zahlt man so und so...

Viele Grüße
Benjamin
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ah lecker, dann ist es 1% minus 50€, würde man also theoretisch 100€ pro Jahr verdienen, würde für 50 Medikamente einkaufen, wäre das 1% Kriterium nicht vorhanden, dann wäre es das "50%+ Kriterium" ;)

p.s.

Ah ja, das wichtigste, der Tragödie nächster Teil ;) Heute war ich mit Rezept in Apotheke die Einlagen abholen, jetzt heißt es da sie dürfen nicht geben, soll Rezept an die KK schicken ;)
Sagt mal, ist das hier ein Versuch die Leute mürbe zu machen ?
Ok dann schicke ich es hin, mal sehen ob die Pakete schicken, wird ja günstiger für das System wenn die KK das verschickt statt wie alle anderen Sachen die Apotheke verkauft, wofür sie ja eigentlich gedacht war ;)
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Werner Holmans
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Mutter (90 Jahre alt) bekommt die Pflegestufe 1 und ist bei der AOK versichert. Die Pflege haben die Angehörigen (meine Schwester) übernommen. Deshalb bekommt meine Mutter 215,00 € (ab Januar neu 225,00 €) monatlich. Inkontinenzartikel bekommt sie auch regelmäßig von der Pflegekasse geliefert. Diese sind so berechnet, dass sie für einen Wechsel von 4 Stück am Tag reichen. Alles was mehr gebraucht wird bezahlt die Krankenkasse. Für die Krankenkasse brauchte meine Mutter eine Bestätigung vom Arzt. Zusätzlich hat die Pflegekasse einen Wannenlift, einen Toilettenstuhl, einen Rolli und einen Notruf bezahlt.
Die Beantragung lief ohne große Probleme. Die Notwendigkeit musste mit einem Pflegedienst abgesprochen und bestätigt werden.
Es stimmt, dass Pflegekasse und Krankenkasse ganz unterschiedliche Dinge sind. Jede Krankenkasse hat aber vermutlich eine eigene Pflegekasse. So ist es bei der AOK, was ich vorher auch nicht wusste. Beide arbeiten eng zusammen, nur die Gelder sind vermutlich getrennt.
Wenn erforderlich sollte man alles beantragen was notwendig ist. Nur keine Scheu davor!
Werner
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Helmut
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner,

damit mal klar ist wer was bezahlt, habe ich die Hauptgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses hier eingestellt. Wie du sehr schön sehen kannst, sind alle Hilfsmittel der Gruppen 01-33 normale Hilfsmittel welche auch von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Pflegekasse bezahlt in der Regel die Gruppen 50-54. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Praxis.

Du kannst dir das GKV-Hilfsmittelverzeichnis auch selber mal anschauen.

    Hilfsmittel:
    01 Absauggeräte
    02 Adaptionshilfen
    03 Applikationshilfen
    04 Badehilfen
    05 Bandagen
    06 Bestrahlungsgeräte
    07 Blindenhilfsmittel
    08 Einlagen
    09 Elektrostimulations /-therapiegeräte
    10 Gehhilfen
    11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
    12 Hilfsmittel für Tracheostoma
    13 Hörhilfen
    14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
    15 Inkontinenzhilfen
    16 Kommunikationshilfen
    17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
    18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge
    19 Krankenpflegeartikel
    20 Lagerungshilfen
    21 Meßgeräte für Körperzustände/-funktionen
    22 Mobilitätshilfen
    23 Orthesen/Schienen
    24 Prothesen
    25 Sehhilfen
    26 Sitzhilfen
    27 Sprechhilfen
    28 Stehhilfen
    29 Stomaartikel
    31 Schuhe
    32 Therapeutische Bewegungsgeräte
    33 Toilettenhilfen

    Pflegehilfsmittel:
    50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
    51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
    52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität
    53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
    54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

    Ersatzteile/Zuhehör:
    99 Verschiedenes


Hier auch mal ein Auszug vom MDK was Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind:
Zitat:
Was sind Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel?
Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden - so lautet die Definition in den Hilfsmittel-Richtlinien. Sie umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel. Alle Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

Die Krankenkasse kann die Kosten für ein Hilfsmittel nur übernehmen, wenn der Vertragsarzt es verordnet hat. Im Bereich der Pflegeversicherung ist eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels durch die Pflegekasse nicht vorgesehen. Es ist jedoch erforderlich, dass eine Pflegefachkraft oder der MDK die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels feststellt.

Bei der Einschätzung des MDK zur medizinischen Notwendigkeit von Hilfsmitteln / Pflegehilfsmitteln sind die Kriterien „Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung und Ausgleich der Behinderung“ einerseits und „Pflegeerleichterung, Linderung der Beschwerden oder Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung“ andererseits besonders zu beachten, da dies entscheidend ist für die Zuständigkeit der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung als Leistungsträger. Im Einzelfall ist unter Berücksichtigung medizinischer Kriterien zu entscheiden, ob der Aspekt des Behinderungsausgleiches oder der Pflegeunterstützung überwiegend im Vordergrund steht.


Wie du schon sagtest, ist jeder Krankenkasse auch eine Pflegekasse angeschlossen. In der Regel ist der Versicherte auch bei der Pflegekasse wo er auch Krankenversichert ist. Verpflichtend ist das jedoch nicht, so kann man durchaus auch einer anderen Pflegekasse angehören, was aber eher selten genutzt wird.

Gruß Helmut
_________________
Ich bin nicht ganz dicht .......na und!
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Peter N.
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BeitragVerfasst am: 07 Feb 2010 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sehhilfen ? Heißt das bei Vorliegen von Pflegestufe keine Brille zuzahlen... ?

Schuhe auch ? Kann mir erinnern an Zuzahlung (nee, keine 5 oder 10 €) zu Spezialschuhen (nach mehreren HalluxValgus oder wie das heißt OPs).

Zur Linderung von Beschwerden ? Also Salben etc. nicht mehr Privatrezept ?


Ja ich meine so schön alles dabei in der Liste eben, im Einzellfall aber dann "gehört nicht dazu, so war das nicht gemeint ;) ". Gibt es eine Liste wo die Gegenstände noch genauer aufgezählt sind ? So allegmein formuliert passt sehr viel rein, die handhaben es aber anders.
Mir wäre es glatt lieber ich sehe die Liste und schaue dann was man braucht, jetzt gar nicht um was auszunutzen, aber so rum geht es wohl einfacher zu wissen was man beantragen kann.


Ah ja und so als weiteres Thema erlaube ich mir mal das Kapitel Versorgungsamt anzuschlagen. Ich habe so ziemlich keine Merkzeichen oder wie es heißt bewillig bekommen.

- Kann nicht ausgehen, sitzt nur in Wohnung, aber keine GEZ Befreiung. Wieso ? Was kann man da machen ? Bei der Rente wäre die Befreiung nicht schlecht, die 58 € pro Quartal oder wie viel es ist, die hauen schon rein, ich überlegte schon abzumelden (und selbstverständlich das Gerät entsorgen ;) ).

- Bekommt man das Parkrecht auf Behindertenparkplätzen wenn man nicht selbst fahren kann (geht gar nicht mehr) aber damit der Sohn sie vor der Arztpraxis und Co. absitzen kann statt nur raus lassen und Stürze in Kauf nehmend, oder weit weg vom regulären Parkplatz begleiten ? Ich missbrauche es schon nicht zum Einkaufen, keine Angst. Ich meine wir machen hier rum, ist jedes mal ein Abenteuer, aber die haben es nicht bewilligt.
Das ist echt ein Problem, das würde mega helfen. Kann sich nun mal so gut wie gar nicht auf Beinen halten.

- Gehbehindert oder schwer gehbehindert auch nicht anerkannt, Gleichtgewichtssinn kaum da, die blauen Flecken und Brüche bester Beweis, aber die definieren es wohl anders.

- Braucht ständig Begleitung. Ja sowas ist da auch als Merkzeichen, sie ist nun mal orientierungslos, keiner versteht ihre Aussprache, peilt kaum noch mehr was salopp gesagt...
Ja Parkinson im fortgeschrittenen Stadium eben, da versagt nun mal fast alles am Menschen.
Kein Zuckerschlecken kann ich euch sagen, besser AIDS wenn man tauschen könnte.
Auch nicht bekommen. Ich meine wir können es empirisch testen und sie irgendwo in der Stadt allein lassen und gucken was passiert, der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt kann ja als passiver Begleiter zugucken icon_evil.gif aber nein. Ah ich habe keine Ahnung mehr wann man das alles bekommt, schlimmer kann ihr Zustand nicht sein, die Hürden für die Anerkennung dessen aber irgendwie noch höher ? Ja im Sarg liegt dann das wohl alles vor und wird genehmigt ;) Oder was formal falsch gemacht ? hmm, wüsste nicht was, haben sich ja die Unterlagen von Ärzten angesehen, die wiederum wundern sich, die meinen nie im Leben 70%, sondern 100 und sehr wohl Merkzeichen.
Aber die haben es ja nicht zu entscheiden.

Na ja paar Tipps was die Jungs vom Versorgunsamt angeht, hier ebenfalls willkommen icon_smile.gif
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