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Rechte und Pflichten Kennt sich jemand aus? Zuzahlung der KK
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Benutzer in diesem Forum: Keine
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 09 Sep 2010 06:03 |
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True Standardautor (min. 15 Beiträge)


Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.02.2004 Beiträge: 25 Wohnort / Region: Nord-Deutschland Status: Offline
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Verfasst am: 31 Dez 2004 12:10 Titel: Kennt sich jemand aus? Zuzahlung der KK |
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Moin!
Ich habe in weiser Voraussicht am 20.12.2004 nochmals über ein Rezept diverse Windeln, Einlagen, Gummihosen und Martatzenschutz gekauft, denn bis die neue Dauerverordnung für 2005 wirksam wird, dauert es ja erfahrungsgemäß eine Weile.
Nun hat die KK mit der Begründen das die Artikel ja im nächsten Jahr verbraucht werden, für die Erstattung schon die neuen Regelungen angewand (Maximalbeträge) und auch alle Artikel, die keine Hilfsmittel-Nr haben (obwohl da dann z.B. steht Seni Air Superplus Windel) rausgestrichen. Können die die Gesetzte anwenden, die erst nächstes Jahr gültig werden? Scheint mir doch sehr Fragwürdig.
Im Text der Mitteilung der KK steht "Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der KK ist die Inko-Versorgung medizinisch notwendig. Die Kostenübernahme der KK ist hierbei auf das Maß des Notwendigen beschränkt" Die von diesem Dienst möchte ich salop gesagt erschießen. Am besten hinfahren, Schließmuskel rausoperieren und dann können die ja mal sehen, wieviel oder wenig notwendig ist. Wenn man bedenkt, das ich seit Geburt auf Slips angewiesen bin ist das eine absolute Frechheit jetzt zu behaupten: "Das ist alles nicht notwendig".
Ich hatte die Artikel privat gekauft und das Geld ausgelegt. Hierdurch konnte ich der Kasse durch Barzahlung (Rabatt) und Abholung ca 50,00 EUR einsparen. Meines wissens sind solche Rabatte für die KK nicht abzugsfähig.
Hat jemand Erfahrungen damit? _________________ Mit freundlichem Gruß
True |
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Helmut Moderator


Geschlecht: Alter:45 Anmeldungsdatum: 01.12.2002 Beiträge: 1476 Wohnort / Region: Augsburg Status: Offline
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Verfasst am: 01 Jan 2005 18:06 Titel: |
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Hallo True,
nun daß deione KK schon die neue Regelung mit den Festpreisen angewendet hat, das ist nicht ungewöhnlich kurz vor Jahresende. Genauso kann die KK auch die Zahlung von Hilfsmitteln verweigern, wenn sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Hier gibt es aber eine Ausnahme und zwar, wenn der Arzt diese Hilfsmittel verordnet und begründet, warum er dir genau diese Hilfsmittel verordnet, obwohl es u.U. vergleichbare Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gibt. Anders ist es mit den Gummihosen, hier kannst du nur auf das Wohlwollen deiner KK hoffen und einmal mit dem Sachbearbeiter reden, ob nicht vielleicht doch eine Kostenübernahme möglich ist.
Die Antwort deiner KK verwundert mich nicht, die versuchen dich erst einmal etwas einzuschüchtern. Du solltest auf alle Fälle schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid bei deiner KK einlagen und auf eine Anhörung bestehen.
Gruß Helmut _________________ Ich bin nicht ganz dicht .......na und! |
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klaro (+16.05.2008) Profiautor (min. 150 Beiträge)


Geschlecht: Alter:45 Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 640 Wohnort / Region: CH Status: Offline
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Verfasst am: 08 März 2006 22:10 Titel: altes Thema, neues Jahr |
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allgemein
hab per Zufal eben, dies gelesen. Es ist auhc bei uns so. Dass der Jahreswechsel, gerade von meiner KK gern genutzd wird, um aus minus , plus zu machen, für die KK natülich.
Ich bin schon am warten darf, was dies Jahr wohl kommt.
Aber eins ist klar, klaro macht Einspruch, ich akzeptiere so Sachne nid mehr.
habe die mich letzdes Jahr ja wieder um einige hundert franken geprellt, ich wurd von IV -EL draufaufmekrsam gemacchd.
doch bis ICH das realisierte... verging j aewig...
dennoch hab ich brieflein verfasst.. denn toll eigeschrieben mit Quittundg geschrieben...
Kopie des Schreibends der IV_EL
und... sie machten edwa 7 Posten auf Storno... und dann kam ne flotte Asuzahlung.
nein, wenn True hier am 31.12 04 geschreiben hat... die antwort von der kK... ist klarer Fall
reklamiern und es nicht annehmen...
dumm ist eben, wenn mans selber bezahlt...... dann hat man mehr Mühe es zurückzuerhalde.
auch wenn sich die kk einige Kohle erspart...
denoch ist man am kürzeren Hebel... trodzedem, Einsprache und einfordern....
Die abweisungen, Gr¨nde der KK sind Vorwände... ich der hoffnung, der klient"frisst " sie..
ich längsd nid mehr... ic bin am kämpfen, gegen alle Aemter wenns sein muss...
es mahct aus Sinn, sich die bezogenen Waren zu nodieren, damit wen wegen Jahresweechsel
dann hälfdig aufs neue Jahr übertragen wird... und im neuen Jahr nur was kleines ersd war...
...ich nehm das nicht mehr an.. die Zeitn sind forbei... grins klao  |
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Siggi Megaautor (min. 100 Beiträge)


Geschlecht: Alter:60 Anmeldungsdatum: 16.12.2004 Beiträge: 110 Wohnort / Region: Berlin Status: Offline
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Verfasst am: 10 März 2006 12:17 Titel: Rezeptprobleme bei Einlösung |
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Hallo,
neuerdings habe ich Probleme bei der Einlösung der Verordnung zur Inko-Versorgung. Mein Urologe schreibt - wie schon immer - auf das Rezept lediglich "100 St. Vorlagen". Damit habe ich bisher alles bekommen, was ich zur Versorgung mit Windeln benötige, insbesonder Windelslips super plus, die ich besonders für die Nacht brauche.
Jetzt verweigerte mir mein Sani-Haus, das mich immer nach meinen Wünschen bediente, die Auslieferung von den bisher von mir gebräuchlichen Windelslips und will mich auf Vorlagen im engeren Sinne verweisen. In einem anderen Sani-Haus erfolgte jedoch die Lieferung nach meiner Bestellung, also Windelslips super plus, allerdings mit einer sehr hohen "Aufzahlung" von fast 50 Prozent des Originalpreises, während ich bei dem vorherigen Lieferanten außer der gesetzlichen 10 Prozent keine weitere Aufzahlungen hatte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es schon wieder neue Einschränkungen der GKK? Oder bin ich bisher von meinen Lieferanten zu entgegenkommend behandelt worden?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
MfG
Siggi |
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