Hallo,
nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort.
Für den Grad der Behinderung gibt es ganz klare Regeln!
Hierfür gibt es die GdB/MdE-Tabelle.
Merkblatt Behinderung und Ausweis:
http://www.integrationsamt-hessen.de/fi ... einzel.pdf
Seite 165
Die Zahlen entsprechen den %-Grad.
Harninkontinenz
relative
leichter Harnabgang bei Belastung (z.B.
Streßinkontinenz Grad I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
Harnabgang tags und nachts (z.B.
Streßinkontinenz Grad II-III) . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
völlige Harninkontinenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . . 60 – 70
nach Implantation einer Sphinkterprothese
mit guter Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre
bei Harnkontinenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je
nach Luft- und Stuhlentleerung über die
Harnröhre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 50
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung)
in den Darm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
nach außen
mit guter Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 50
sonst (z.B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen,
ohne Harnstau, ohne wesentliche
Entleerungsstörungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Viele Grüße
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