Meine Freundin arbeitet in einem Wohnheim für gehörlose Schwerbehinderte. Nun gibt es schon seit längerem einen Konflikt mit der Behindertenwerkstatt, in der die Bewohner arbeiten.
Es geht speziell um eine inkontinente Bewohnerin die Regelmässig mit voller windel und teilweise verdreckt nach hause kommt und es wird mit mangelndem Personal argumentiert.
Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, die festlegt, wie oft jemand ein anrecht hat, gewickelt zu werden? Das sind unhaltbare Zustände. Sie arbeitet von 8:00 bis 15:00 Uhr. 2 bis 3 mal Wickeln würde in der Zeitspanne ausreichen laut meiner Freundin, aber selbst das scheint zu viel.


Liebe Grüße Hannes