#3 von Stutzer » 03 Dez 2003 22:06
Hallo Andi
Als erstes muss ich mal deine Wortwahl rügen, Ich finde es nicht gut wie du das geschrieben hast. Das lässt bei mir nur eine Vermutung zu: Du bist evtl. Bettnässer und warst noch nicht bei einem Arzt.
Soweit so gut.
Zur Bundeswehr kann ich sagen das Bettnässer nicht eingezogen werden.
Der Grund ist gleich mehrfach festzulegen.
-> Es ist nicht möglich einen Bettnässer zum Außendienst einzusetzen da er sich dort nicht
zufriedenstellend versorgen kann.
-> Ein Bettnässer kann zum Schutz seiner eigen Psyche nicht in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.
-> Eine Inkontinenz im Sinne des Bettnässens ist ein Körperfehler der Gradation 6 und führt
damit automatisch zum Verlust der Wehrdiensttauglichkeit.
Da es der Zweite Ternim zur Musterung ist, ist anzunehmen das du es bei der Ersten Musterung nicht angegeben hast, somit hast du schon gegen die Gesetze der Bundeswehr verstoßen. Einziger Ausweg daraus ist die Feststellung der Inkontinenz, sei sie nun Psychischer oder organischer Natur, durch deinen Hausarzt und einen Urologen.
Die Bundeswehr wird es sich trotz alle dem nicht nehmen lassen die selbst zu einem Facharzt in Ihren Reihen zu schicken. Darauf solltest du gefasst sein.
Es ist also möglich sich vom Wehrdienst mit einer Inkontinenz ausschließen zu lassen, nur musst du es gleich tun.
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben und biete dir weiterhin meine Hilfe an.
Einzige bitte meinerseits ist es eine etwas andere Wortwahl zu nehmen.
Bis dahin wünsche ich dir viel Glück und verbleibe
freundlichst grüßend
der Lutz