Okay,
ich habe jetzt nochmal nachgeschaut. Zu den 4 oder 5 % kann ich nichts sagen, bei mir stehen 5.
Aber die Absetzung medizinischer Hilfsmittel unterliegt offenbar doch einer erheblichen Einschränkung. Wenn ich richtig lese, muß dafür sogar ein amts- oder vertrauensärtzliches Attest vorliegen. Attest des Hausarzt reicht offenbar nicht. Dieses amtsärtzliche Attest muß schon zeitlich vor dem Kauf der Hilfsmittel vorliegen. Bzw. erst seit kurzer Zeit ist juristisch die Möglichkeit eingeräumt, es auch nachher vorzulegen.
Ich entnahm das dieser Seite hier:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrec ... ab0006.htm
Korrigiert mich, wenn ich das falsch interpretiere!
Und noch eins: Wäre der Schwerbehindertenbescheid, in dem ja die Einzelerkrankungen aufgelistet sind (eben z.B. die Inkontinenz) so eine Art amtsärtzliches Attest?
Wirklich erstaunt grüßt,
Sebald