Hallo Hermann,
nun, da kannst du wenig machen, denn die Krankenhosen stehen leider nicht im Hilfsmittelverzeichnis drinnen und somit muß die Kasse auch nicht unbedingt zahlen. Du könntest höchstens noch versuchen, mit deinem Sachbearbeiter zu Reden und ihm von der Notwendigkeit der Schutzhosen bei dir zu überzeugen. Wenn er es ablehnt, die Kosten zu erstatten, dann bleibt dir noch der Weg, einen Wiederspruch einzulegen oder danach zum Sozialgericht zu gehen. Ich sage dir aber gleich, die Aussichten hier sind nicht so toll, daß es sich lohnt, den gerichtlichen Weg zu gehen. Da bleibt dir dann wohl keine Wahl, als die Schutzhosen in Zukunft selber zu zahlen.
Gruß Helmut
