#5 von Chris » 26 Sep 2006 07:10
Hallo Herman,
die von dir genannten Zahlen sind für die Lieferung von einer Apotheke schon möglich. Wenn du eine andere Apo fragst kann es sein, dass du deutlich mehr oder auch weniger zuzahlen mußt - ist eben freie Markwirtschaft.
Die auf dem Rezept stehende Stückzahl ist unproblematisch, außer in extremen Fällen. In jedem Fall muß das Rezept von der Kasse genehmigt werden. Dazu gibst du es beim Lieferanten deiner Wahl zur Lieferung ab, die kümmern sich dann und schicken es zum jeweiligen Hilfsmittelzentrum zur Genehmigung. Danach erst steht fest, was du genau zuzahlen mußt.
Ich gehe einen anderen Weg, ich beziehe von Abena direkt. Da schicke ich per Freiumschlag mein Rezept ein und zahle jeden Monat 3,70€ - gesamt also die 10€ "Pflichtzuzahlung" für Kassenpatienten je Quartal. Dafür bekomme ich bis zur verordneten Menge alles, was ich abrufe. Wenn mein Vorrat also zur Neige geht, rufe ich bei einer 0800er Nummer an, nenne meine Kundennummer und gebe auf, wieviel von welchem Produckt ich benötige. Wenn ich eine "bessere" Versorgung haben möchte z.B. Pants, dann zahle ich einen kleinen Betrag zu, sonst ist aber mit dem Grundbetrag alles abgegolten. Für diesen Preis werden alle Slips und Vorlagen frei Haus mit einem Paketdienst geliefert.
Diese Möglichkeit steht leider nicht Jedem offen, Abena hat nicht mit allen Kassen einen Vertag, bitte frag deine Kasse oder Abena, ob sie beteiligt ist. Die Techniker Kasse und etliche andere haben zum Vorteil ihrere Mitglieder solch einen Vertrag.
Hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben
Chris
Kinder sind uns als Lehen gegeben, wir müssen sie sorgfältig behandeln