#7 von Mon » 09 Jan 2007 20:56
zur Dauer-Rp Thematik
Das Problem, so es eines ist, liegt meist NICHT am verordnendem Arzt, sondern zu allererst an der Krankenkasse, welche ja dafür aufkommen "darf".
Allgemeinhin ist es leider so, dass die AOK keine Dauerrezepte akzeptiert - zumindest nicht die AOK Sachsen. Als weitere Art der "Schikane" werden ALLE Rezepte (das gilt auch für sonstige/andere Hilfsmittel!), auf denen keine korrekte Diagnose steht, zurück gesendet, d.h. nicht akzeptiert. Da ich hiermit lieber keine Abmahnung der allseits beliebten grünen Kasse riskieren möchte, nur noch so viel dazu: auch die Praxen werden unter Druck gesetzt! Also macht es dem Arzt/den Praxen nicht noch schwerer. Am besten ist es, wenn Ihr direkt am Monatsanfang eine "Monatsbedarfs-Bestellung" per Fax sendet. Bei Gelegenheit das Rp abholt und dann den Lieferanten damit beehrt. Wer nicht gerade Stubenhocker ist, dem ist es wohl zuzumuten, ein Mal im Monat raus zu gehen. Übrigens: man kann sich schon für das ganze Jahr von den Zuzahlungen befreien lassen. Das erspart ein wenig das quartalsmäßige, äußerst anstrengende Anstellen in der Praxis.
AOK typischer Text als Beispiel:
Monatsbedarf 02/2007
anatomische Formslip Größe "large" 3 x 12 Stk.
anatomische Formslip Größe "large" 4 x 22 Stk.
Diagnose: Inkontinenz bei xyz, zur Teilnahme am gesellsch. Leben
Das genügt in den allermeisten Fällen so. Wichtig ist aber, dass bei der Diagnose eben steht WARUM.
Die DAK akzeptiert Quartalsrezepte, manch andere Kasse Halb- oder sogar Ganzjahrs-Rp's.
@ Ramona: Wie hast Du das geschafft, so ohne Anzahl und Diagnose auf dem Rp?
@ papa: Kasse wechseln, wenn AOK. Bester Tipp, den es gibt. Der Spruch "Wir tun mehr für Sie" bezieht sich aller Wahrscheinlichkeit auf das Kürzen und Streichen von Geldern/Mitteln/Leistungen. Einen Anspruch auf ein Dauer-Rp hat man nicht. Ein Mal pro Quartal soll der Arzt den Pat. ja eh sehen... Die leidige "Ermessensfrage" also.
Hausarztwechsel ist heutzutage riskant. Bleib lieber beim "alten". Der weiss schließlich, was los ist. Sonst kann es eben tatsächlich passieren, dass die ganze Untersuchungsprozedur noch mal von vorne los geht. Tipp: gesetzlich verpflichtet ist der Pat. aktiv an seiner Genesung, also der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit/Gesundheit mit zu wirken. NICHT, Myriaden von Untersuchungen zu erdulden, deren Risiken und Nebenwirkungen oft nicht deutlich genug beschrieben (wenn überhaupt) werden. Also ist demnach die Verwendung eines HM durchaus zu werten als eine Art, wieder arbeiten gehen zu können. (Wollen wir es mal ganz flach sagen.)
Wie an anderem Ort bereits geschrieben, hat ein Herstellername auf dem Rp nix zu suchen. Es ist allein des Patienten Sache, welche Sorte er verwenden möchte. Manche Lieferanten möchten gerne die HM-Nummer auf dem Rp haben. Die Kassen zahlen eh bloß einen Pauschalbetrag. Bis zu 160 Stück pro Monat dürften toleriert werden. Was mehr ist, bw. wenn nur Nachtwindeln benötigt werden wegen der größeren Saugstärke, so muss das EXTRA auf dem Rp stehen! Sonst kommen Fragen und Querelen.
Am sichersten ist es, sich VORHER schlau zu machen. Also erst die Kasse befragen (auf Vertraulichkeit bestehen), dann das Reha-/Sani-Haus bzw. Apotheke (Vorsicht vor dem sog. "Eigenanteil"!), dann die Arztpraxis mit einem perfekt vorgearbeiteten Rp-Wunsch konfrontieren. Dann geht eigentlich nix mehr falsch. Hinweis an die Praxis: "so will es die Kasse". Bzw. "wenn wir (!) das nicht so schreiben, kommt das Rp zurück, und wir müssen nochmal schreiben". Das hilft meist. Auch der Hinweis, dass HM das Praxisbudget NICHT belasten, hilft mitunter enorm. Die Ärzte haben Bammel vor den sog. Regressforderungen. Kann man ja gut verstehen. Also: helft denen auch mal ein bisschen.
Zusatz: manch Lieferant möchte ja auch 'was verdienen, also wird ein Eigenanteil berechnet. Das ist durchaus üblich bei manchen. Vor der gesetzlichen Zuzahlung kommt man ohne Befreiung nicht drum herum. Vor dem Eigenanteil sehr wohl. Also: VOR der Abgabe des Rp danach fragen!
Mon