Hallo Reinhard,
so sollte es eigentlich immer sein. Du hast als Verbraucher einen Anspruch auf Gewährleistung, wenn ein Artikel innerhalb von 24 Monaten durch einen Materialfehler Defekt ist, das gilt auch für Inkontinenzhilfsmittel. Davon ausgeschlossen ist nur ein Defekt, der im Rahmen der normalen Abnutzung durch Verschleiß auftritt. In deinem Fall ist es klar ein Materialfehler in der Verarbeitung gewesen uns somit mußte das Sanihaus dir die Schutzhose ersetzen.
Viele Sanitätshäuser und auch Apotheken wollen sich davor drücken mit dem Hinweis, daß es sich um eine normale Abnutzung handelt und Hygieneprodukte sowieso vom Umtausch ausgeschlossen sind. Hier müßt ihr klar auf euer Recht bestehen, denn sie müssen umtauschen.
Gruß Helmut
