Hallo Leidensgenossen,
das neue Hilfsmittelverzeichnis mit einigen Verbesserungen wurde am 11. März 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung von einem Jahr. Leider können wir im Moment noch nicht sagen, ob dies auch für die alten, noch laufenden Hilfsmittelverträge gilt. Jedoch auch da gilt - eine ausreichende ud zweckmäßige Verorgung ist immer aufzahlungsfrei. Also raten wir immer für Hilfsmittel die nötig sind nie eine Aufzahlung leisten, außer der gesetzlichen Zuzahlung von 10% der Pauschale.
Ihr könnt unter Service&Infos->Download->Hilfsmittel das neue Hilfsmittelverzeichnis herunterladen.
Die neue Prüfmethode zu den saugenden Hilfsmitteln könnt Ihr unter Service&Infos->Download->Hilfsmittel->saugende Hilfsmitteln herunterladen.
Lg
Stefan