Liebe Foristen,
ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich nicht gründlicher in die Materie einarbeiten und alle Beiträge hier lesen kann - mir fehlt schlicht die Zeit...
Ich habe seit ein paar Tagen meine demente Mutter zu Hause (bisher wurde sie in einem Heim aufbewahrt, das Wort Pflege wäre in dem Zusammenhang eher unangebracht). Sie hatte bereits mehrere Dekubiti, die glücklicherweise gerade abgeheilt sind; die Demenz ist so weit fortgeschritten, dass sie allen Ausscheidungen meist freien Lauf lässt. Toilette klappt nur selten, zumal ich sie dafür erst aus dem Rollstuhl holen muss (und sie dies meist kategorisch verweigert. Wenn sie nicht will (was häufig der Fall ist), bin ich mit meinem Latein am Ende und kann sie nur in all dem Elend sitzen lassen, bis ein besserer Moment kommt. Egal, ob Einlagen oder Klebewindeln, es ist alles Kampf und Krampf. Pants könnte ich ihr vermutlich gar nicht anziehen, weil sie nicht mehr stehen/gehen/das Becken anheben kann. Aber das nur am Rande.
Meine Mutter, fast 80J., Rentnerin, ist bei der BIG direkt gesetzlich versichert. Aus der Zeit im Heim gibt es ein relativ neues Dauerrezept, das noch nicht "angebrochen ist". Die Verordnung lautet:
"Dauerverordnung ab 06/19 bis 05/20 saugende Inkontinenzhilfen zur Teilhabe am ges. Leben bei Diagn. Harninkontinenz."
Ich hatte dann hier im Forum etwas von 3 Fallgruppen gelesen und war der Ansicht, dass meine Mutter in die Fallgruppe 3 passt. Eine entsprechende Verordnung wurde jedoch vom bisherigen Hausarzt abgelehnt - mit der Begründung, man würde bei allen Patienten mit dem gleichen Wortlaut "Teilhabeverordnen, etwas anderes gäbe es nicht.
Die BIG hat Verträge mit Dutzenden von Versorgern abgeschlossen. Vielen davon habe ich eine Kopie des Rezepts vorgelegt und um Information gebeten, in welchem Umfang anhand dieses Rezeptes eine zuzahlungsfreie Versorgung möglich wäre. Die Antworten reichten von einer bis zu max. 4 Vorlagen am Tag, alles andere müsse selbst bezahlt werden. Meiner Frage, ob auf der Grundlage eines anders formulierten Rezepts eine umfangreichere (dem tatsächlichen Bedarf angemessene) Versorgung möglich wäre, sind die Anbieter systematisch ausgewichen. Rückfragen, ob die Fallgruppe eine Rolle spielt, blieben entweder unbeantwortet oder die Anbieter teilten mir mit, es existiere keine Fallgruppen-Regelung für aufsaugende Materialien. Die Kasse lehnt sich zurück - genau wie die Versorger - und beharrt darauf, dass jeder Mehrbedarf Privatvergnügen des Betroffenen sei.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, ob diese Aussagen sich tatsächlich mit der aktuellen Rechtslage/Rechtsprechung decken und bin für jeden Tipp dankbar.
Herzliche Grüße
Erik