In diesem Forum geht es um Recht und Gesetz in Fragen zu Krankenkassen, Kostenübernahme, Pflegeversicherung, Rehabilitationsmaßnahmen, GdB, Rente...
Moderatoren: Georges, Benjamin
#1 von Regenmacher » 02 Jun 2003 14:47
Liebe Forenleser,
da wir so viel Hilfe anbieten auch hier noch ein Tipp:
Inkontinenz gilt als Behinderung. Es kommt bei der Bestimmung des GdB (Grad der Behinderung) immer darauf an, wie stark die Einschränkung ist.
Vorteile:
Je nach GdB bekommt man Steuererleichterungen, Kündigungsschutz u.v.m. Seiten zum Thema Behinderung gibt es viele. Einzelfragen können gerne geklärt werden.
Gruß Marco
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Regenmacher
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