#3 von mehlbox2001 » 15 Nov 2006 06:11
Hallo Karin,
wie Jürgen schon per Link beschrieben hat, gibt es für einige Berufsgruppen Möglichkeiten der Befreiung, meist wenn ein Übergang in ein berufsständisches Versorgungswerk möglich ist ...
Eine gänzliche Befreiung, zum Beispiel durch Aufnahme eines selbständigen Tätigkeit -- da ist man zu nichts verpflichtet -- hat allerdings auch bei nur einem Tag Nichtzahlung der Beiträge die Folge, dass man sich nicht freiwillig pflichtversichern kann.
Sowas ist vor allem dumm, wenn man irgendwann Leistungen bei Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit braucht -- und die nehmen sehr viele Leute im Laufe ihres Lebens in Anspruch, nicht nur jenseits der 55 ... Egal ob als Vollrente oder Teilrente ... Und für Menschen mit dem durchschnittlichen Gesundheitszustand unserer Forumsteilnehmer sind private Versicherungen gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht möglich ... Also ganz doll Vorsicht !!!
Eins sollte man bei allem nicht vergessen: Die gesetzliche Rentenversicherung kann man nicht mit Sparverträgen vergleichen, denn ein großer der Gelder wird für Witen- und Waisenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Reha-Maßnahmen (Wiedereingliederung in den Beruf) ausgegeben.
Vielleicht magst du genauer fragen -- auch per PM.
Andreas