#12 von Stefan » 25 Mai 2009 15:07
Hallo Giftfrosch,
viele Krankenkassen haben die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel ausgeschrieben. Dies erfolgt im Rahmen einer Flatrate, wir kennen das vom Internet Betrag X bezahlen und soviel surfen wie man will.
Bei der Techniker heisst das nun, der Leistungserbringer bekommt nun bei Inkontinenzstufe
I = 26,07€ inkl. Mwst. pro Monat
II = 26,07€ inkl. Mwst. pro Monat
III = 26,07€ inkl. Mwst pro Monat
Harn- & Stuhlinko = 26,07€ inkl. Mwst pro Monat
für die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln
Hierbei zieht die Krankenkasse 2,61€ bei der Erstattung ab, denn die musst Du gesetzliche Zuzahlung selbst bezahlen.
Der Leistungserbringer hat eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, dafür darf er kein extra Geldverlangen. Eine Aufzahlung ist somit bei Verwendung des Produktes, welches der Leistungserbringer anbietet ausgeschlossen, auch ist eine Mengenbegrenzung ausgeschlossen wenn höherer Bedarf besteht.
Nun hat der Leistungserbringer das Problem, dass er keine ausreichende Versorgung liefern kann, ohne das er die Versicherten abzockt. Und von Ihnen Geld erpresst. Bei der Techniker gibt es keinen einzigen Anbieter, der ordentlich arbeitet und kein Schutzgeld für die Versorgung erpresst. Je weniger Versichterte Schutzgeld an die Leistungserbringer - Mafia bezahlen, desto schneller steigt auch der Preis für diese Flatrate.
Man kann sich nur über das SGB-V §33 Abs 6 und SGB-V §127 wehren. Dies wurde hier schon oft im Forum beschrieben, bitte danach suchen. Ausserdem sollte man sich keineswegs scheuen einen Anwalt einzuschalten und gegen die Techniker notfalls gerichtlich vorzugehen. Ich habe bei meiner Freundin (Miriam) gesehen wie die Mitarbeiter Isselhorst und Kleebaum (Teamleiter) arbeiten. Da wird abgewiegelt Widersprüche nicht oder schleppend bearbeitet. So kam Miriams Widerspruch vom 22.01.2009 erst am 10.05.2009 nach Hamburg zum Widerspruchszentrum. Nach dem Gebaren dieser Herren kann ich Leuten die eine Rechtsschutzversicherung haben nur folgendes Raten: Nicht reden, sondern handeln. Sofort zum Anwalt und sofort vor dem Sozialgericht klagen. Keinesfalls selbst versuchen die Sache in den Griff zu bekommen.
MFG
Stefan Süß
Stefan Süß
Telefon: 0941 / 46 18 38 06
Brief: Stefan Süß, Tulpenstraße 5, 93161 Sinzing