In diesem Forum geht es um Recht und Gesetz in Fragen zu Krankenkassen, Kostenübernahme, Pflegeversicherung, Rehabilitationsmaßnahmen, GdB, Rente...
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#2 von Helmut » 29 Sep 2003 23:02
Hallo Berti,
also in deinem Fall und generell bei Bettnässen wird das nicht als Behinderung anerkannt. Eine Behinderung besteht dann, wenn dich die Inkontinenz im täglichen Leben, also bei der Arbeit zum Beispiel stark einschränkt, so daß du nichtmehr die volle Arbeitsleistung bringen kannst. Da Bettnässen bei dir ja nur Nachts Auftritt, behindert es dich ja am Tage nicht. Ich denke daß hier ein Antrag warscheinlich abgelehnt wird.
Gruß Helmut
Ich bin nicht ganz dicht .......na und!
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Helmut
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#3 von Matti » 30 Sep 2003 00:03
Hallo Berti,
ich muss Helmut wiedersprechen. Eine Behinderung besteht laut Gesetz dann wenn entweder Körperliche, Geistige oder Seeliche!! Erkrankungen vorliegen. Ausserdem hat die Arbeitsfähigkeit mit dem Grad der Behinderung heute nichts mehr zu tun. Früher hiess das Grad der Erwerbsunfähigkeit, das ist seit ein paar Jahren anders. Die Erwerbsunfähigkeit oder die Verminderung stellt der Rentenversicherungsträger fest nicht das Versorgungsamt. Dein Nächtliches Bettnässen ist ja wie du schreibst Psychisch bedingt. Bei so ausgeprägten Psychosomatiken wie Bettnässen wirst du ja sicher auch andere Probleme in deinen Tagesablauf haben wie z. B Depression , Angstzustände oder ähnlichen. Wenn dem so ist kannst du beim Versorgungsamt deiner gemeinde einen Antrag auf festellung einer Schwerbehinderung stellen. Allerdings bringt dir dies erst richtig etwas wenn du auf mind. 50 % kommst oder wie es jetzt heist der Grad der behinderung (GDB) 50 betragen muss. Bei alleinigen Psychischen Beschwerden ist das meist sehr schwer, da müssen schon sehr gravierende Symthome vorhanden sein z. B eine Psychose . Allerdings gibt es die Möglichkeit sich schon bei 30 % Gleichstellen zu lassen und du erhälst zumindest auf dem Arbeitsmarkt die selben rechte wie jemand der 50 % hat.
Du solltest allerdings den Nutzen und die eventuellen Nachteile einer Schwerbehinderung dir gut Überlegen , den die kann!! auch ein Hinderniss sein einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Gruss
Matti
Ich wäre bereit dir bei einem solchen Antrag zu Helfen, dann müstest du allerdings per Mail erst mal Kontakt mit mir Aufnehmen und ich auf den Sachstand gebracht werden.
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Matti
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