Hallo,
am Dienstag stehen wir vor dem Sozialgericht Düsseldorf im Streit mit der BARMER wegen selbstbeschaffter Inkontinenz- Einlagen. Über das Ergebnis werde ich anschließend berichten. Also drückt uns die Daumen!
Gruß
Wilfried
Wer mehr wissen will, für den kopiere ich meinen Spickzettel ins Forum:
Begehren an das Sozialgericht
1.Wir möchten die Inkontinenz- Einlagen bei einem Lieferanten unserer Wahl kaufen.
§ 33.6 SGB V erlaubt die Wahl des Lieferanten bei berechtigtem Interesse. Das liegt im Falle RZV vor wegen
Preis
Pünktlichkeit
Rechnungsstellung
Geschäftsgebaren
2.Wir bitten um Feststellung, dass die Krankenkasse nicht befugt ist, unser berechtigtes Interesse an der Wahl des Lieferanten zu bestreiten.
Die BARMER kann darüber kein Urteil fällen
weil sie dazu im Gesetz nicht ermächtigt ist,
weil sie Partei ist,
weil sie vertraglich mit RZV verbunden ist und Interesse am Geschäftsablauf hat,
weil sie wiederholt Antworten verweigert hat und
weil sie das Widerspruchsverfahren verschleppt hat.