Hallo Tom,
nun, wenn du derartig viele Neufeststellungsanträge und Widersprüche am laufen hast/hattest - dann solltest du doch erheblich mehr Ahnung von der Thematik haben als sonstwer hier im Forum.
Wenn alle anderen außer dir (selbstredend auch nicht die Gutachter) nicht wissen, was es bedeutet krank zu sein... - nun, dann würde ich mir mal Gedanken machen, ob du nicht einfach zu viel willst? Kann es angehen, dass die Voraussetzungen für die von dir verlangten Merkzeichen und den GdB einfach nicht vorliegen, du es aber einfach nicht einsehen willst und die Ämter mit Anträgen pp. dichtpflasterst?
Das Merkzeichen G wird ohnehin erst ab einem GdB von 50 aufwärts zuerkannt (dieses Etappenziel hast du ja schon mal mit Bravour erreicht), das mal am Rande, und das von Dir beigezogene Urteil ist eine Einzelfallentscheidung mit höchst seltenem Charakter.
Dann wünsche ich noch viel Erfolg beim Prozessieren.
Gruß
Hannes