In diesem Forum geht es um Recht und Gesetz in Fragen zu Krankenkassen, Kostenübernahme, Pflegeversicherung, Rehabilitationsmaßnahmen, GdB, Rente...
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#12 von Helmut » 01 Apr 2004 09:53
Hallo Calimero,
bei den privaten Versicherungen greifen diese neuen Zuzahlungsregelungen der Regierung nicht, da diese Regelungen nur für gesetzlich Versicherte bestimmt sind. Wie es bei dir im einzelnen aussicht, das hängt von denem Vertrag ab, welche Leistungen du "Gebucht" hast. Bei den Leistungen für Inkontinenzhilfsmittel orientieren sich die meisten privaten Versicherungen aber an den Regelungen (Hilfsmittelkatalog) der gesetzlichen Krankenkassen. Im Normalfall wenn du diese Leistung nicht in deinem Vertrag ausgeschlossen hast, wirst du die Hilfsmittel auch voll ohne Zuzahlung erstattet bekommen.
Gruß Helmut
Ich bin nicht ganz dicht .......na und!
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Helmut
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