Hallo an alle im Forum,
nachdem ich mich schon des öfteren um die Möglichkeiten beim Bezug von Inko Hilfsmitteln gekümmert habe möchte ich heute von den ersten Erfahrungen mit der neuen gesetzlichen Regelung berichten.
Noch im alten Jahr habe ich mir vom Arzt ein Rezept über den üblichen Bedarf an Inkoslips ausstellen lassen und bin damit zu meiner Apotheke, um die Genehmigung von der Technikerkasse einholen zu lassen. Bis zum Jahreswechsel habe ich dann nichts mehr davon gehört. Ich ging davon aus, das der Ausstellungs/Einreichungstermin maßgeblich sei.
Heute habe ich erst bei der Apotheke und dann bei der zentralen Bearbeitungsstelle für Hilfsmittel der TK nachgefragt, wann und wie denn mit einer Genehmigung zu rechnen sei. Zu meiner Überraschung wurde mir mitgeteilt, dass es zum einen noch einige Tage dauern würde bis denn die Genehmigung bei meiner Apotheke eintreffen könne, zum anderen aber auf jeden Fall die neue Regelung greifen würde und somit 10€ Zuzahlung fällig werden.
Für die Zukunft wird es sicher so sein, dass auf den Monatsbedarf, unabhängig von der Liefermenge, die 10€ zu zahlen sind! Jedwedes Zusammenziehen von mehreren Rezepten auf eine Lieferung - Fehlanzeige! Eine Regelung wer zum "Chronischen" Personenkreis gehören wird, wird voraussichtlich erst im Sommer erfolgen! Das bedeutet, dass zunächst von der 2% Regelung für eine Befreiung auszugehen ist. Ich halte das für unzumutbar und für eine Regelung auf dem Rücken der Betroffenen!
Daher beabsichtige ich die Patientenbeauftragte im Gesundheitsministerium anzurufen und ggf. anzuschreiben und sie um Mithilfe bei einer patientengerechten Regelung zu bitten.
Für alle die sich anschließen möchten:
Gesundheitsministerium
Helga Kühn-Mengel
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
030-2007-0
Ansonsten wünsche ich allen einen geruhsamen Auftakt des neuen Jahres und viel Kraft bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
In diesem Sinne schöne Wintertage
Chris