Hallo Claudia,
erst mal herzlich willkommen bei uns hier im Forum.

Wenn du jetzt die nötigen Windeln in einer brauchbaren Qualität ohne Aufzahlung auf Rezept bekommst, dann ist das schon mal viel Wert. Die 60,- € wieder zu bekommen ist nicht so einfach, denn sowohl deine Kasse als auch die Leistungsbringer haben sich bemüht, dir geeignete Windeln zu liefern. Du kannst zwar noch versuchen mit dem Leistungsbringer zu reden ob er dir die Pampers liefert, aber müssen tut er nicht, wenn es nicht explizit (mit Attest warum es gerade die Pampers sein müssen) verordnet wurde. Ich würde aber trotzdem mit der Kasse mal reden, ob sie aus Kulanz dir die 60,- € erstatten, vielleicht hast ja Glück.
Stefan hat geschrieben:Die Krankenkasse erstattet in der Regel bei Inkontinenz dann Windeln, bei Behinderung ohne Diagnose einer Inkontinenz können Inkontinenzwindeln für die 40 Euro Pflegehilfsmittelpauschale bei einem Leistungserbringer gekauft werden.
Hier muss ich Stefan widersprechen, Windeln gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln und dürfen demnach auch nicht über diese Pflegehilfsmittelpauschale abgerechnet werden. Umgekehrt dürfen auch saugende Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen) nicht als normale Inkontinenz-Hilfsmittel abgerechnet werden. Die Praxis sieht da anders aus, es wird trotzdem oft gemacht und die meisten Kassen(Pflegekassen) tolerieren das auch.
Wie der Begriff Pflegehilfsmittel schon sagt, es sind Hilfsmittel welche die Pflege erleichtern und nicht eine Behinderung ausgleichen sollen. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zählen die Krankenunterlagen, Einmalhandschuhe, Einmalwaschlappen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, solche Dinge also. Im Hilfsmittelverzeichnis sind das die Produktgruppen 50-54. Es gibt aber auch (Pflege)Hilfsmittel welche sowohl der Krankenkasse als auch der Pflegekasse zugeordnet werden können, das ist in der
Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel geregelt.
Gruß Helmut