Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ich diesen Beitrag im richtigen Forum schreibe.
Falls nicht, bitte ich um Nachsicht.
Ich habe einige Probleme mit dem Vertragspartner meiner Krankenkasse, der mich seit Dezember
2015 mit von meinem Urologen verschriebenen Windelhosen beliefert.
Natürlich bin ich als Neuling bereits auf die 1. Falle (wie ich hier im Forum gelesen habe)
hereingefallen und habe dem Vertragspartner, der mir statt Windelhosen Windeln in Netzhose
als die Variante , die von der Kasse ohne Mehrkosten erstattet würde angeboten hat, eine
Mehrkostenübernahmeerklärung für die von mir gewählten Windelhosen unterschrieben.
Somit habe ich für jede Lieferung mit 56 Windelhosen bis März diesen Jahres 22,-€ gezahlt die
sich durch neue Verträge mit den Kassen ab Mai auf nun 32,50 € erhöht haben.
Diesen Zustand werde ich ändern, indem ich das ende Juni auslaufende Dauerrezept
von meinem Urologen verlängern lasse und nicht mehr bei diesem Vertragspartner der Kassse
einreichen werde, sondern mich nach einem anderen Lieferanten umsehe.
Ein noch stärkeres Stück leistet sich dieser Vertragspartner meiner Meinung nach, in dem
mir mit der Mai-Lieferung eine gesetzliche Zuzahlung für den Monat April in Höhe von 2,62€
berechnet wird, obwohl ich in diesem Monat keine Windelhosen abgerufen habe.
Auf meine Bitte um Erklärung hat mich die Krankenkasse an den Vertragpartner verwiesen, von
dem ich ein Schreiben mi fogendem Text bekommen habe:
~ Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung fällt pro Versorgungsmonat an, in dem Sie Inkontinenz-
produkte verwenden. Sie ist nicht an eine Bestellung / Lieferung in demselben Monat gebunden.
Wir berechnen rückwirkend die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für den Versorgungszeitraum
zwischen den Leistungen.~
Meine Frage an Euch ist nun, ob Jemand hier im Forum gleiche Erfahrungen gemacht hat oder
Jemand weiss, ob diese Forderung rechtmäßig ist.
Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
L.G. Hans