Hallo zusammen,
was mir inzwischen gar nicht mehr klar ist, ist folgende Grundsatzfrage:
Wer entscheidet nach deutschem Recht über die medizinisch notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung eines Patienten mit einem Hilfsmittel: Der behandelnde Arzt durch die Ausstellung eines Rezeptes oder die Vertragspartner/Lieferanten/Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkasse(n)?
Welchen Wert hat eine ärztliche Verordnung über ein spezifisches Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog der GKV, wenn die Krankenkassen und deren Leistungserbringer dieses Rezept nicht akzeptieren?!
Gibt es rechtliche Quellen, die die Autorität des Arztes bestärken?!
Viele Grüße,
Schnecke