Hallo,
im November letzten Jahres habe ich bei der Krankenkasse den Antrag auf Hilfsmittelgenehmigung für meine Mutter aufgrund Verordnung unseres Hausarztes gestellt.
Die ärztliche Verordnung enthält die 10-stellige Hilfsmittelnummer (ein Attends-Produkt), AUT IDEM ist angekreuzt, die Diagnose "Inkontinenz" und Zusatz "zur Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft" ist vermerkt. Ein täglicher Verbrauch von 5 Pants ist ebenfalls notiert.
Da ich fünf Wochen nach Antragsstellung nichts von unserer KK gehört habe, habe ich Anfang Januar 2018 die Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a SGB V geltend gemacht. Gleichzeitig habe ich die KK wissen lassen, dass ich die erforderlichen Hilfsmittel wie bisher selbst beschaffe, allerdings bis zur Versorgung mit einem Vertragspartner eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3a S. 7 SGB geltend machen werde.
Dies habe ich dann mit einem ersten Schreiben vom 19.01.18 für Kosten in Höhe von 17,85 EUR umgesetzt.
Gestern hatte ich nunmehr ein Schreiben der KK im Briefkasten, in dem mitgeteilt wird, dass Sie den Betrag in Höhe von 17,85 EUR einmalig übernehmen. Die Überweisung des Betrages wurde bereits veranlasst.
Ich frage mich, wieso nur eine einmalige Übernahme mitgeteilt wird? Will sich die Kasse "großzügig " darstellen?
Bis zur Versorgung durch einen Leistungserbringer kann ich doch alle entstehenden Kosten der Eigenbeschaffung geltend machen....oder?
(Mit den von der Krankenkasse mitgeteilten Vertragspartnern stehe ich noch im finalen Schriftverkehr, bevor ich den Antrag auf Versorgung laut Eurem Tipp auf den Weg bringe. Die Vertragspartner weigern sich - wie ihr schon ahnen könnt -, mir das o.g. Hilfsmittel ohne zusätzliche wirtschaftliche Aufzahlung zukommen zu lassen.)
Hat jemand bereits Erfahrung mit der Genehmigung im Wege der Fiktion und Geltendmachung der Kostenübernahme bis ein Leistungserbringer die Versorgung bewerkstelligt?
Viele Grüße und Danke im Voraus,
Silvia