Hallo Leute,
ich bin Autist und schon immer inkontinent. Ich bin seit über 20 Jahren selbständig und habe eine private Krankenversicherung, eienn Volltarif (man nennt es premium-Tarif). Bisher habe ich Windeln immer selbst gekauft, da ich damit unter meinem Eigenanteil liege. Doch in den letzten Jahren ist die Menge der Behandlungen gestiegen und somit war für mich Windeln auf Rezept ein logischer Schritt.
Meine Krankenversicherung bezahlt laut Vertrag 100% der Hilfsmittel, haben sogar einen offenen Hilfsmittelkatalog für Produkte, die zum Vertragsbeginn noch nicht existierten. Man verkauft mit Stolz, dass bei mir keine Limitierung bei der Kosten für Hilfsmittel existieren.
Auf mein Rezept (2 Monatsversorung - Verordnung vom Urologen) erhielt ich ein Schreiben.
Inhalt in Kurzversion: "Ihre PKV erstattet Ihnen die Kosten, die durch eine medizinische notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen entstehen. Auch Hilfsmittel fallen in den Versicherungsschutz."
(Es folgte eine lange Auflistung: Brillen, Schuheinlagen, Prothesen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte usw.)
Und dann schreiben Sie: "Bei Inkontinenzartikeln handelt es sich nicht um ein Hilfsmittel im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine Kostenübernahme ist daher nicht möglich."
Wie kann es sein, dass Inkontinenzartikel keine Hilfsmittel sind, wie kann man so etwas ausklammern, wenn sonst quasi ohne Einschränkung alles versichert ist? Mir fehlt da der rechtliche Horizont, um das zu verstehen. Gibt es eine Grundlage, mit der ich das rechtlich bestreiten kann? Denn damit möchte ich mich nicht abservieren lassen.
Herzliche Grüße
Jörg