Moin!
Ich habe in weiser Voraussicht am 20.12.2004 nochmals über ein Rezept diverse Windeln, Einlagen, Gummihosen und Martatzenschutz gekauft, denn bis die neue Dauerverordnung für 2005 wirksam wird, dauert es ja erfahrungsgemäß eine Weile.
Nun hat die KK mit der Begründen das die Artikel ja im nächsten Jahr verbraucht werden, für die Erstattung schon die neuen Regelungen angewand (Maximalbeträge) und auch alle Artikel, die keine Hilfsmittel-Nr haben (obwohl da dann z.B. steht Seni Air Superplus Windel) rausgestrichen. Können die die Gesetzte anwenden, die erst nächstes Jahr gültig werden? Scheint mir doch sehr Fragwürdig.
Im Text der Mitteilung der KK steht "Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der KK ist die Inko-Versorgung medizinisch notwendig. Die Kostenübernahme der KK ist hierbei auf das Maß des Notwendigen beschränkt" Die von diesem Dienst möchte ich salop gesagt erschießen. Am besten hinfahren, Schließmuskel rausoperieren und dann können die ja mal sehen, wieviel oder wenig notwendig ist. Wenn man bedenkt, das ich seit Geburt auf Slips angewiesen bin ist das eine absolute Frechheit jetzt zu behaupten: "Das ist alles nicht notwendig".
Ich hatte die Artikel privat gekauft und das Geld ausgelegt. Hierdurch konnte ich der Kasse durch Barzahlung (Rabatt) und Abholung ca 50,00 EUR einsparen. Meines wissens sind solche Rabatte für die KK nicht abzugsfähig.
Hat jemand Erfahrungen damit?