Hallo True und alle weiteren Leser,
erst einmal ein schönes neues Jahr euch allen. Ich möchte als erste mal einiges Darstellen Bis zum Jahre 2004 gab es in jedem Bundesland einen eigenen verhandelten Festbetrag für Inkontinenzhilfsmittel. Z.B. wurde in Bayern und Niedersachsen pro Windel 1,28 € von den Krankenkassen übernommen. In NRW war der Betrag 54 ct pro Windel. Am 16.12. hat die Bundesregierung einen einheitlichen Betrag für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Man geht davon aus das dieser Betrag bei ca. 74 ct pro Windel liegen wird (ist noch nicht genau bekannt wird erst zum Jahresanfang bekannt gegeben). Das heißt dann für viele Länder das die darin wohnenden Patienten bei Inkontinenzhilfsmitteln mehr zuzahlen müssen. Aber für manche (wie in NRW) kann das Zuzahlen weniger werden. Ich hoffe das dieser Betrag ab nächstem Jahr billiger werden wird. Nur böse Zungen behaupten, dass die Windelhersteller die Preise zum Jahresanfang in den Regionen mit einer Festbetragsanhebung erhöhen möchten, so dass sich der Betrag für die Betroffenen nicht verändern wird.
Noch eine Info am Rande. Diese Differenzbetrag ist eine wirtschaftliche Zuzahlung die gesetzliche kommt noch oben drauf (10 % vom Wert aber mindestens 5 € und höchstens 10 € / monatlicher Versorgung).
Man kann aber gegen die wirtschaftliche Erhöhung etwas unternehmen. Im Gesetz steht, dass die Krankenkasse verpflichtet ist die Inkontinenzartikel zu den ortsüblichen Preisen an den Kunden (Patienten) abzugeben. Da in meinem Ort nur 3 Anbieter vorhanden sind und alle die gleichen Preis haben, werde ich einen Antrag an meine KK stellen auf Übernahme der wirtschaftlichen Festbetragsbeteiligung, da der Preis der ortsübliche für meine Windeln ist. Die KK kann den Antrag nur ablehnen, wenn sie nachweisen kann das jemand anderes die Windeln zu einem günstigeren Preis liefern kann (inklusive Frei Hauslieferung in den Ort (postlagernd) oder zu deiner Heimatadresse. Die Chancen sind eher gering mit Außnahme wenn die KK schon eigene Händlernetze aufgebaut hat. Ich werde Anfang des Jahres sofort eine neue Windelbestellung durchführen und dann diesen Antrag bei meiner KK einreichen. Dann werde ich gerne berichten ob ich den wirtschaftlichen Zuzahlungsbetrag erstattet bekomme oder nicht.
Das die KK schon die neue Regelung aufnimmt und anwendet ist leider nicht zu Ändern. Das ist seitens der KK rechtens. Das die gesamte Zuzahlungsregelung sehrt schlecht gelöst ist und zu Lasten der Betroffenen geht steht außer Frage. Meine KK ist auch nicht davon begeistert muss sich aber an die Vorgaben halten. Nicht die KK macht die Gesetze sondern die Regierung. Da Patienten mit Inkontinenz vielfach alt und gebrechlich sind haben diese keine Lobby. Die Regierung hat kein Gegenpool der sich wehren wird. Theoretisch müsste jeder einzelne Betroffene beim Sozialgericht klagen gegen diesen Festbetrag. Das macht natürlich kaum einer da Inkontinenz ja immer noch ein Tabu ist über das man nicht spricht. Aber es gibt eine Initiative die gegen diese Festbeträge angehen möchte. Man erhält in vielen Sanitätshäusern eine vorgegfertiget Broschüre in der man die letzte Seite abtrennen kann. Diese "Postkarte ist an Frau Helga Kühn-Mengel, MdB adressiert. Das ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Momentan sind dort schon 70.000 Karten eingetroffen. Diese Frau wird dann versuchen stellvertretend für alle Patienten gegen die Festbeträge etwas zu unternehmen. Vielleicht organisierst du dir auch so ein Prospekt unterschreibst auch die Karte und schickst sie ab. So das wäre mein Kommentar dazu.
Bis dahin alles Gute und viele Grüße
Jürgen