#10 von Matti » 25 Nov 2004 20:18
Hallo Melanie,
ich habe hier einmal die Anhaltspunkte für den Gutachter bei der ermittlung des GDB bei Magen und Darm Erkrankungen. Allerdings sind es nur Anhaltspunkte und man darf nicht den Fehler begehen die Prozentpunkte einfach zusammenzuzählen. Das Gesamtbild ist Entscheident und die Prozente werden zusammengefasst nicht zusammengezählt !!
Hilfreich beim Beantragen und vor allem beim Wiederspruch deines Bescheides kann dir der VDK sein. Die haben z.B eignen Anwälte die sich damit sehr, sehr gut auskennen.
Magen- und Darmkrankheiten
Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen Darmkanals ist der GdB/MdE-Grad nach dem Grad der Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, der Schwere der Organstörung und nach der Notwendigkeit besonderer Diätkost zu beurteilen. Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch die Vermeidbarkeit der Allergene von Bedeutung.
Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)
mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren 0 - 10
mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes 20 - 30
mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des Ernährungs- und Kräftezustandes 40 - 50
Anmerkung
Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdB/MdE-Grad nur in Betracht, soweit postoperative Darmstörungen oder noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen.
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut) 0 - 10
Reizmagen (funktionelle Dyspepsie) 0 - 10
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie
mit guter Funktion, je nach Beschwerden 0 - 10
mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum) 20 - 40
Totalentfernung des Magens
ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden 20 - 30
bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom) 40 - 50
Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms 50
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünfJahren
nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand 80 - 100
Anmerkung
Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen 0 - 10
mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) 20 - 30
mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes 40 - 50
Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z.B. Hirschsprung - Krankheit, neuronale Dysplasie)
ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung 10 - 20
mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung 30 - 40
mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung 50
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung 60 - 70
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung 50 - 60
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung (z.B. Notwendigkeit
künstlicher Ernährung) 70 - 100
Folgeschäden nach Abschluß der Entwicklung (z.B. Kleinwuchs) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Nachprüfungen in Abständen von zwei bis drei Jahren sind angezeigt.
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)
mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle) 10 - 20
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle) 30 - 40
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) 50 - 60
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie) 70 - 80
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu bewerten.
Anmerkung
Zöliakie, Sprue
ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie 20
bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind - je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes - höhere Werte angemessen.
Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Frühstadium (DUKES A) oder von lokalisierten Darmkarzinoiden 50
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) 70 - 80
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren wenigstens 80
mit künstlichem After (nicht nur vorgehend angelegt) 100
Anmerkung
Bauchfellverwachsungen
ohne wesentliche Auswirkung 0 - 10
mit erheblichen Passagestörungen 20 - 30
mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen 40 - 50
Hämorrhoiden
ohne erhebliche Beschwerden, geringe Blutungsneigung 0 - 10
mit häufigen rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen oder stärkeren Blutungen 20
Mastdarmvorfall
klein, reponierbar 0 - 10
sonst 20 - 40
Afterschließmuskelschwäche
mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang 10
sonst 20 - 40
Funktionsverlust des Afterschließmuskels wenigstens 50
Fistel in der Umgebung des Afters
geringe, nicht ständige Sekretion 10
sonst 20 - 30
Künstlicher After
mit guter Versorgungsmöglichkeit 50
sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position) 60 - 80
Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen
Bei dir Eckhard kommt aber bei der Anerkennung des GDB von 80 % mehr zusammen als das Nächtliche Einnässen. Die Ursachen und die Folgen , die schwere Operation mit Neugestalltung der Blase und vieles andere fließt in die Bewertung mit ein. Ausserdem unterliegst du bestimmt einer Heilbewährung , oder? Trotzdem Einspruch einlegen, kann nie Schaden.
Gruss
Matti