Hallo Matti
Weiss nicht obs für dich interessant ist, der Kampf in unserem Land.
Also IV heisst Invalidenrente,
IV Antrag demnach einen Antrag auf Invalidenrente (Abklärung, Anspruch, Grad der Behinderung)
Beistand, NEIN, ist kein Vormund, Vormund ist eine rechte Stufe weiter.
Ich selber war vor 4 Jahren auch DAVOR, nen Beistand zu „nehmen“. Jedoch wollte ich es für vorübergehend. Da fragte ich dem Amt, OB ich den „freiwilligen“ Beistand, dann auch wieder loswerde, falls es mir mal besser ginge.
Da die Dame das so netterweise so offen beantwortet hat und sagte; „das wird schwierig, eher NEIN. Nicht so einfach.“
Ein Beistand wird auch an einem Paragrafen aufgehängt, bei mir war damals die Frage ob ich s an die Kinder anhänge oder für mich. Bei Kindern wäre es evtl mit 18 jährig erloschen, bei mir als Erwachsene nicht mehr so einfach wegzubringen, wenn man nicht volstens gesund ist.
Ein Beistand ist jemand, der deine Papiere inkl. Finanzen „verwaltet“. Papierkram erledigt , je nachdem was man ihm als AUFTRAG auferlegt hat. Aber eigentlich nicht auf die Ausgabeposten privater Phäre „reinredet“. Beim Vormund braucht man ja immer seine Unterschrift, sein Einverständis. Ein Beistand ist bloss eine Bei-Hilfe , Mithilfe, mal so sage.
(Stefan kanns wohl beser erklären)
Bei uns dauert ein Antrag auf IV( Invalidenrente) vom Eingangsdatum des Antrages effektiv mind. 12 Monate, wobei sie nachherzurückbezahlen, 1 Jahr rückwirkend, wenn der Antrag angenommen wurde. Sehr vielen bleibt indes nur der Gang übers Sozialamt.
Nun möchte ich aber Stefan_CH wieder zu Wort kommen lassen. ER kann sein „statement“ besser erklären.
Ich meine ja nicht, dassdu, Stefan ne volle Rente beziehen solltest oder nicht arbeiten. Bei uns gibt’s neu die viertels-3/4 Renten, oder etc. Somit ist arbeiten nach wie vor ein Thema, doch das Finanzloch zwischendrin wird abgedeckt.
Meine Frage ist bloss, was meinte der Chef mit „Unterstützung bekommen.. der Chef hat es mir versprochen“.
Ich bin zwar längst nicht mehr berufstätig, aber um Unterstützung zu erhalten, brauchts ja IMMER EINEN ANTRAG VOM Unterstützungsbedürftigen, DER sich um „Unterstützung“ bemüht, resp. der Beistand.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, WAS da ein CHEF an Unterstützung bieten könnte. Erzähl mal, Stefan.
Mit so wenig Angaben, kann dir schlecht weitergeholfen werden. Meine Angaben sind grundlegende Aussagen. Wie es bei dir ist, genau, musst du selber schildern.
Meine, mir nichts, dir nichts, kann doch kein CHEF vom Lohn von 100% bloss 80% auszahlen. Hoffe du bekommst bald Klarheit klaro
